Alle wichtigen Infos zur aktuellen Versorgungslage mit Erdgas finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Aktuelles zur Gasversorgung
Häufige Fragen und Antworten
Aktuell: ja. Haushalte sind in Deutschland besonders geschützt. Auch im Fall eines Engpasses werden Sie weiter versorgt, wenn die Industrie bereits Einsparungen vornehmen muss. Das erklärte Ziel aller Akteure ist es, die in Deutschland etwa 19 Millionen an das Gasnetz angeschlossenen Haushalte ohne jede Unterbrechung zu versorgen.
Nur in besonders extremen Situationen, beispielsweise wenn ein Gaslieferstopp und ein sehr langer und kalter Winter zusammenwirken, kann auch die Versorgung der Haushalte schwierig werden. Das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, die Bundesnetzagentur, der Transportnetzbetreiber und die Stadtwerke als Verteilnetzbetreiber arbeiten daran, dass diese Situation nicht eintritt .
Die ENRW begrüßt das am 29. September von der Bundesregierung beschlossene Aus der Gasbeschaffungsumlage. Selbstverständlich stellt die ENRW nach dieser Entscheidung ihren Kunden keine Gasbeschaffungsumlage in Rechnung.
Die Energiewirtschaft spricht dann von einer Gasmangellage. Es greift der Notfallplan Gas, der drei Stufen hat. Bereits am 30. März 2022 hat das Wirtschaftsministerium die Frühwarnstufe ausgerufen (Stufe 1), seit dem 23. Juni gilt die Alarmstufe. Die dritte Stufe ist die Notfallstufe. Die Frühwarn- und Alarmstufe werden vom Bundeswirtschaftsministerium ausgerufen, die Not-fallstufe von der Bundesregierung durch eine Verordnung geregelt.
Die konkreten Auswirkungen eines Liefer-Stopps von russischem Gas lassen sich nicht seriös prognostizieren. Gasmarkt-Experten sagen: Sehr wahrscheinlich würden sich diese großen Mengen in den nächsten Monaten nicht komplett durch andere Lieferungen kompensieren lassen. Alle Akteure arbeiten daran, für diesen Fall vorbereitet zu sein, allen voran die Bundesnetzagentur mit einem eigens für die Sicherung der Gasversorgung eingerichteten Krisenstab. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gehören private Haushalte zu den sogenannten geschützten Kunden. Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise auch Krankenhäuser, Pflegeheime, kleine und mittelgroße Gewerbebetriebe, die nach einem sogenannten Standardlastprofil abgerechnet werden und Kraftwerke, die auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen. Diese Kunden müssen solange versorgt werden wie möglich. Wir bereiten uns seit Monaten auf diese Situation vor. Wir tauschen uns mit anderen Stadtwerken aus, haben Notfallpläne in der Schublade und bekommen Fachinformationen aus den sehr engagierten Energieverbänden.
1. Verbrauch reduzieren
Kurzfristig und schnell wirkt vor allem eines: Gas sparen, wo es nur möglich ist. Das gelingt bei den meisten leicht über kleine Anpassungen des eigenen Verhaltens. Sicher kann mancher mehr tun als andere. Aber, wenn 83 Millionen Menschen nur ein bisschen tun, kommt am Ende auch eine große Gesamtersparnis zustande!
Weitere Tipps finden Sie unter Energiespartipps.
2. Abschlag anpassen
Die Preise für Erdgas und Strom werden erstmal weiter steigen. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, jetzt schon die Abschläge für die Verbrauchsabrechnung zu erhöhen. Das ist jederzeit unkompliziert möglich. Dadurch vermeiden Sie, dass Sie bei der Jahresabrechnung eine hohe Nachzahlung leisten müssen.
3. Geld für Nachzahlungen zurücklegen
Da sich für die nähere Zukunft weitere Verteuerungen ankündigen, ist eine Vorbereitung darauf ebenfalls klug. Für alle Fälle sollten Sie bereits jetzt Geld zurücklegen. Das ist nicht immer leicht.
Richten Sie sich beispielsweise ein eigenes Energiekonto ein. Legen Sie hier regelmäßig Geldbeträge an. Wie wäre es etwa, die Erstattungssumme der Steuererklärung (oder einen Teil davon), sofern Sie diesen Betrag nicht unmittelbar benötigen, hier zurückzulegen? Das mag nicht sehr populär sein, aber in solch unsicheren Zeiten ist ein solches Polster hilfreich.
Sollten Sie als Kunde unverschuldet nicht zahlungsfähig sein, bieten wir Ihnen zunächst Ratenzahlungen oder Fristverlängerungen an. Wir helfen gerne weiter und prüfen jeden Einzelfall mit viel Fingerspitzengefühl. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine verträgliche Lösung zu finden. Denn wenn Rechnungen ignoriert werden, wird Ihre Wohnung womöglich nicht mehr mit Strom, Gas, Wasser oder Wärme
versorgt. Bevor Sie Abrechnungen einfach ignorieren, nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Kundenberatern auf.
Weitere kostenlose Unterstützungsangebote bieten
• Jobcenter Landkreis Rottweil
• Kreissozialamt
• AWO im Kreis Rottweil
• Caritas Zentrum Rottweil
Zu Beginn der Heizperiode suchen viele Verbraucherinnen und Verbrauchern aufgrund der gestiegenen Gaspreise nach alternativen Heizmöglichkeiten. Besonders stark nachgefragt sind aktuell sind dabei elektrische Heizlüfter. Eine Alternative zur Gasheizung sind diese jedoch auch bei den hohen Gaspreisen nicht.
Heizlüfter und andere elektrische Direktheizungen sind im Verhältnis zu einer Gasheizung nicht nur teurer und weniger effizient, sondern können auch den Gasverbrauch in Kraftwerken in die Höhe treiben. Wenn viele Verbraucherinnen und Verbraucher gleichzeitig mithilfe
von elektrisch betriebenen Heizlüftern heizen, müssen die Energieversorger dafür zusätzlichen Strom bereitstellen, der eventuell auch aus Gaskraftwerken kommt.
Der vermehrte Einsatz dieser Geräte birgt zudem die Gefahr, die lokalen Stromnetze zu überlasten, wenn zu viele Heizlüfter gleichzeitig in Betrieb gehen bzw. sind. Steigt der Stromverbrauch in einem Niederspannungsnetz vor Ort sprunghaft an, könnte das zu einer lokalen Überlastung und schlimmstenfalls zu einem Stromausfall im betroffenen Gebiet führen. Auch bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zuhause können Heizlüfter bei zu häufigem übermäßigem Einsatz die Elektrik im Haus oder in der Wohnung überlasten.
Die ENRW bittet darum, im eigenen Interesse vom Einsatz von Heizlüftern abzusehen bzw. auf einen maßvollen Umgang damit zu achten. Haushaltskunden zählen zu den geschützten Kunden und werden auch dann weiterhin mit Erdgas versorgt, wenn das Erdgas knapp ist.
In der Europäischen Union ist Deutschland der größte Importeuer von Erdgas aus Russland. 2021 hat Deutschland aus Russland etwa 55 Prozent des hier verbrauchten Erdgases importiert, Ende Juni 2022 waren es noch etwa 26 Prozent. Das Wirtschaftsministerium strebt nach dem Angriff von Russland auf die Ukraine an, bis zum Sommer 2024 den Anteil des russischen Gases am deutschen Gesamtverbrauch auf zehn Prozent zu reduzieren.
Dies soll zum einen durch den Ausbau erneuerbarer Energien, etwa die verstärkte Nutzung von Biogas, zum anderen aber auch durch alternative Bezugsquellen, gelingen. Meist sind dies Flüssiggasimporte. Dabei handelt es sich um am Ort der Förderung verflüssigtes und damit leichter transportierbar gemachtes Erdgas (LNG). Meist wird es mit Flüssiggastankern weltweit transportiert. Zur Anlandung benötigen diese eigene LNG-Terminals. Dort wird das verflüssigte Gas nicht nur vom Schiff gepumpt, sondern auch vom flüssigen wieder in den gasförmigen Zustand gebracht. Deutschland besitzt aktuell keine eigenen LNG-Terminals. Allerdings hat der Bund spezielle Terminalschiffe gemietet und treibt den Bau von zwei eigenen LNG-Terminals voran. Die Haupt-LNG-Lieferanten sind die USA und Katar, zukünftig auch der Senegal und Nigeria.
Neben den russischen Lieferungen bezieht Deutschland Erdgas auch aus Norwegen und den Niederlanden. Außerdem werden deutsche Energieunternehmen auch zunehmend verflüssigtes Erdgas (LNG) beziehen, aktuell noch über Anlande-Terminals im Ausland. Voraussichtlich Ende 2022 wird auch Deutschland an der Küste über mobile LNG-Terminals verfügen. Alle Import-Alternativen sind teurer als das russische Erdgas.
Die meist unterirdischen Speicher haben grundsätzlich die Funktion, im Sommer überschüssige Importe aufzunehmen, um im Winter zusammen mit den Lieferungen aus dem Ausland die Gasversorgung zu sichern. Sie dienen als eine Art Puffer für den saisonal sehr unterschiedlichen Gasabsatz. In der Regel wird dann im Winter – je nach Temperatur und weiteren Lieferungen – das Gas in das Netz ausgespeichert.
Ein neues im Frühjahr 2022 verabschiedetes Gasspeichergesetz soll nun dafür sorgen, dass die deutschen Speicher beispielsweise am 1. November mindestens zu 90 Prozent gefüllt sind. Theoretisch kann das Speichervolumen laut Bundesregierung Deutschland zwei bis drei durchschnittlich kalte Wintermonate mit Gas versorgen. Bis zur Energiekrise hat Deutschland jährlich etwa 1.000 Terawattstunden Erdgas verbraucht. In den Gasspeichern können maximal rund 256 Terawattstunden gespeichert werden. Der Gasverbrauch ist in den letzten Monaten stark rückläufig.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Nein, das passiert erst einmal nicht. Erst wenn die Bundesregierung die Notfallstufe des Notfallplanes Gas ausruft, können Erdgas-Kundinnen und -Kunden von der Versorgung getrennt werden.
Privatkundinnen und -kunden wie Sie gelten aber als besonders geschützte Gruppe. Das heißt bei Ihnen wird erst sehr spät der Gasfluss reduziert. Auch Krankenhäuser und Pflegeheime werden bis zuletzt versorgt. Erst wenn die nicht-geschützten Kundinnen und Kunden (i.d.R. Unternehmen) komplett von der Gasversorgung getrennt wurden und weiterhin wenig Erdgas nach Deutschland fließt, können auch nach und nach Sie von Abschaltungen betroffen ein. Im besten Fall tritt dies aber nicht ein.
Wenn ein Gasversorger tatsächlich nicht mehr liefern kann, weil er selbst kein Gas mehr erhält, ruht gewissermaßen das Vertragsverhältnis. Auf gut Deutsch: Sie erhalten kein Gas, also müssen Sie auch nicht zahlen. Erst wenn Sie wieder Erdgas erhalten, setzt Ihre Zahlungspflicht auch wieder ein. Allerdings gilt das nur für den Arbeitspreis, sprich der an die eigentliche Gaslieferung gebundene Preisteil. Den Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch ist, müssen Sie auch bei ausbleibenden Lieferungen weiterhin begleichen. Warum? Darin sind auch Kosten für den Betrieb und Erhalt des Gasnetzes enthalten.
Das heißt aber nicht, dass Sie die monatlichen Abschlagszahlungen nicht mehr zahlen. Diese fallen weiterhin an. Es handelt sich ja hierbei um eine gerundete Vorauszahlung, die als Gesamtsumme erst bei der Jahresrechnung mit den tatsächlichen Kosten gegengerechnet wird. Daraus resultiert ja bekanntlich dann auch die Rückerstattung, ein Guthaben oder eine Nachzahlungspflicht. Mit anderen Worten: Erst einmal ändert sich nichts für Sie. Erst nachträglich wird in diesem Fall eine Verrechnung zu Ihren Gunsten durchgeführt.
Wir profitieren nicht von dieser Situation. Im Gegenteil: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen seit Herbst 2021 eine extrem anspruchsvolle Preisentwicklung beherrschen. Kein Stadtwerk hat ein Interesse daran, in diesen Zeiten die Gewinne aus dem Verkauf von Energie zu erhöhen. Natürlich werden die Umsätze im Energiegeschäft steigen, dieser Effekt ist aber vor allem den gestiegenen Preisen an den Energiemärkten geschuldet.
Eine seriöse Prognose ist leider nicht möglich. Viele Wissenschaftler und Branchenkenner gehen davon aus, dass uns hohe Energiepreise einige Jahre lang begleiten können.
Ganz aktuell gibt es einige staatliche Entlastungspakete, welche die Preissteigerungen wenigstens eindämmen:
- Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022
- einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Auszahlung mit dem September-Gehalt)
- Kinderbonus als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind (Auszahlung mit dem Juli-Kindergeld)
- weitere Einmalzahlungen für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen
Die Bundesregierung arbeitet gerade an weiteren Entlastungsprogrammen. Für Unternehmen gibt es mehrere Programme, um die Liquidität zu sichern, Kostenzuschüsse sowie Eigen- und Hybridkapitalhilfen. Bis zum 31. August 2022 können Unternehmen beispielsweise die Energiepreishilfen beantragen. Informationen gibt es u.a. auf den Internetseiten der IHK.
Den mit Abstand größten Teil beschaffen wir langfristig am sogenannten Terminmarkt. Wir kooperieren dafür mit vielen weiteren Stadtwerken in einer gemeinsamen Beschaffungsplattform. Der Vorteil: Strom und Erdgas werden für die Tarifkunden mit ein bis zwei Jahren im Vorlauf
monatsweise beschafft. Mit dieser Strategie reduzieren wir die Risiken kurzfristiger Preisveränderungen für die Endverbraucher stark.
Dies führt auch dazu, dass die ENRW die bereits sehr stark gestiegenen Großhandelspreise (noch) nicht vollständig an ihre Kunden weitergeben musste. Zusammen mit unseren Partnern tun wir alles, um den Verbrauch von Strom und Erdgas sehr genau zu prognostizieren – auch so reduzieren wir die Kosten für unsere Kunden.
Dieses Szenario ist unsere Zukunft. Wir werden mit Strom heizen, mit Elektroautos fahren und wir werden Strom in großem Maßstab speichern können. Daneben werden wir Wasserstoff überall dort nutzen, wo wir Verbrenner nur schwer ersetzen können: im Flugverkehr oder in einigen wenigen Kraftwerken. Erdgas und andere fossile Energieträger werden wir weiterhin brauchen, dann aber als Rohstoff in der Industrie.
Die Digitalisierung wird in den nächsten Jahrzehnten viel bewegen: In den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität gibt es viele Prozesse, die wir miteinander vernetzen und so Energie speichern oder einsparen können. Eine Welt mit sehr viel weniger Verbrennung von fossilen Energien ist hoffentlich sehr viel friedlicher. Denn Sonne, Wind und andere erneuerbare Energiequellen sind nicht knapp. In dieser Welt sind die Preise in der Energieversorgung sehr wahrscheinlich niedriger als heute.