Preisentwicklung Gas

ENERGIEPREISBREMSEN ENDEN ZUM 31. DEZEMBER 2023

Wie im Gesetz ursprünglich vorgesehen laufen die Preisbremsen für die Versorgung mit Gas, Wärme und Strom zum 31. Dezember 2023 aus. Somit gelten ab 1. Januar 2024 wieder die regulären Vertragspreise.

Die Abschlagszahlungen sind daher wieder ohne den Entlastungsbetrag zu entrichten. Sollten Sie Ihren Abschlag verspätet anpassen und eine Mahnung erhalten, wenden Sie sich zur Stornierung bitte an kundenservice(at)enrw.de.

Häufige Fragen und antworten

Die Energiepreisbremse des Bundes

Soforthilfe Dezember – Entlastung für Gaskunden

Soforthilfe und Energiepreisbremsen kurz erklärt