Steckerfertige MINI-Erzeugungsanlagen

SO GELINGT DER SICHERE ANSCHLUSS UND BETRIEB

  • Steckerfertige Erzeugungsanlagen sollten nicht an Haushalts- bzw. SCHUKO-Steckdosen betrieben werden. Hierfür sollte eine spezielle Energiesteckdose (z. B. nach der Vornorm DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) von einem Elektroinstallateur eingebaut werden.
  • Alle Erzeugungsanlagen müssen bei der ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co.KG angemeldet werden. Anmeldung und Inbetriebsetzung einer steckerfertigen Mini-Erzeugungsanlage im Niederspannungsnetz der ENRW Energieversorgung Rottweil können Sie selbst vornehmen, wenn die installierte Wechselrichter-Nennleistung hinter Ihrem Übergabezähler maximal 600 W beträgt.
  • Sollte bei Ihnen noch ein konventioneller Stromzähler, der den Energieverbrauch in der Regel elektromechanisch misst, eingebaut sein, kann die Erzeugungsanlage zum Rücklaufen des Stromzählers führen. Um das Rücklaufen des Stromzählers zu vermeiden, tauschen wir diesen kostenlos gegen eine moderne Messeinrichtung, einen elektronischen Zähler aus.
  • Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
  • Sollten noch Fragen offen sein, können Sie uns gerne eine E-Mail an Einspeiser(at)enrw.de senden!

Hinweis

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) weist in seiner Anwendungshilfe zu Rechtsfragen rund um Plug-in-PV-Anlagen darauf hin, dass Verstöße gegen das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und das Steuerrecht vorliegen, falls eine Stromeinspeisung ohne messtechnische Erfassung erfolgt.

Auch für steckerfertige Mini-Erzeugungsanlage gilt die Registrierungspflicht beim Marktstammdatenregister. Bitte registrieren Sie Ihre steckerfertige Mini-Erzeugungsanlage daher unmittelbar nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.