Abwasser
Abwassersatzungen
Hier finden Sie die Satzung für den Bereich „Abwasserentsorgung“ zum Herunterladen.
ABWASSERSATZUNG (PDF)
Unsere Dienstleistungen rund ums Abwasser
Wir beseitigen Abflussstörungen im öffentlichen Raum und reinigen Ihre Kanalhausanschlüsse.
WeiterlesenHäufige Fragen
Hier haben wir die rechtlichen und technischen Vorgaben zur Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung im Stadtgebiet Rottweil sowie den dazugehörigen Ortsteilen zusammengefasst.
Die ENRW Stadtentwässerung kümmert sich um die öffentliche Abwasserbeseitigung. Diese beginnt an Ihrer Grundstücksgrenze und führt bis zur Kläranlage.
Sollten Sie Probleme mit dem Ablauf Ihrer Toilette oder sonstigen Abwasserleitung in diesem Bereich haben, dann können wir Ihnen als professioneller Dienstleister helfen. Ob Schiebekamera mit Ortungssender oder Hochdruckreinigung – das Team unseres ENRW-Kanalfahrzeugs verfügt über eine komplette technische Ausrüstung zur Beseitigung von Abflussstörungen.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns über die Störungsannahme 0800 0510 101.
Ansonsten sind wir erreichbar per E-Mail: abwasser(at)enrw.de oder Telefon: 0741 472-188
Das öffentliche Kanalsystem ist nicht in der Lage, jegliche Regenereignisse sicher abzuleiten. Sollten Entwässerungspunkte unterhalb der sogenannten Rückstauebene liegen, kann es bei Starkregen oder Störungen zu einem Rückfluss von Abwasser ins Gebäude kommen. In diesem Fall ist unbedingt eine zuverlässige Rückstausicherung vorzusehen. Ihr Installateur berät Sie gerne.
Bei der Entsorgung von Abwasser entstehen zwei unterschiedliche Gebühren. Bei der Entsorgung von Schmutzwasser wird eine Gebühr ausgehend von dem im Haushalt verbrauchten Frischwasser in Kubikmeter berechnet. Für Niederschlagswasser wird eine Gebühr ausgehend von der versiegelten Grundstücksfläche in Quadratmeter berechnet.
Zu den Abwassergebühren
Für Regenwasser, das von befestigten Flächen auf Privatgrundstücken, wie beispielsweise Dachflächen, Zufahrtswegen, Garagenvorplätzen, in die öffentliche Kanalisation abfließt, wird eine gesetzlich festgelegte Niederschlagswassergebühr erhoben. Diese richtet sich nach der Größe der befestigten und einleitenden Fläche. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich an den Grundstückseigentümer. Nähere Details sind in der Abwassersatzung der Stadt Rottweil zu finden.
Zur Stadt Rottweil
Bei der Ermittlung der gebührenpflichtigen Fläche wird nach dem Grad der Durchlässigkeit von versiegelten Flächen unterschieden. Dabei führen Flächen, die teilweise durchlässig sind (z.B. Flächen, die mit Rasengittersteinen oder Fugenpflaster belegt sind oder Gründächer) zu einer Flächenreduzierung gegenüber voll versiegelten Flächen (z.B. Ziegeldächer, asphaltierte Flächen) und damit zu geringeren Gebühren.
Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation als Schmutzwasser eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners zurückerstattet (§ 41 Abwassersatzung).
Die Anträge können formlos an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung gerichtet werden an: abwasser(at)enrw.de. Bitte nennen Sie die Rechnungsnummer der Abwasserrechnung und die Begründung bzw. den Nachweis über den nicht eingeleiteten Anteil.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Stadtentwässerung unter Telefon: 0741 472-188
Um die Gebühren an den richtigen Adressaten und in der richtigen Höhe veranlagen zu können, benötigt der ENRW Eigenbetrieb Stadtentwässerung Informationen, wenn sich der Eigentümer oder die Anschrift ändert und wenn sich Änderungen an der gebührenpflichtigen Fläche ergeben.
Für die Ableitung und Behandlung von Schmutz- und Regenwasser in den öffentlichen Abwasseranlagen (Kanalisation, Klärwerk und Sonderbauwerke) werden Abwassergebühren erhoben. Früher war deren Berechnung ausschließlich an die bezogene Frischwassermenge gekoppelt, wobei in der Gebühr sowohl die Kosten für die Schmutz- als auch die Regenwasserbeseitigung enthalten waren.
Aufgrund einer Änderung in der Rechtsprechung für Baden-Württemberg im Jahr 2010 wurde die Kalkulation der Abwassergebühren umgestellt. An Stelle der bis dahin landesweit üblichen einheitlichen Abwassergebühr wird in Rottweil seit 2011 eine gesplittete Abwassergebühr erhoben. Die gesamten Kosten der Abwasserbeseitigung teilen sich verursachergerecht auf die beiden Bereiche Schmutzwasserbeseitigung und Regenwasserbeseitigung auf:
- Die Aufwendungen für die Ableitung und Reinigung des Schmutzwassers werden weiterhin ausgehend vom Frischwasserverbrauch auf die Gebührenzahler umgelegt.
- Die Aufwendungen für die Beseitigung des Niederschlagswassers werden nach der befestigten und einleitenden Fläche eines Grundstücks abgerechnet.
Neben den gebührenrechtlichen sind auch die ökologischen Aspekte der gesplitteten Abwassergebühr zu beachten. Der Anreiz, durch einen bewussteren Umgang mit dem Regenwasser (Nutzung, Versickerung) die individuelle Gebühr zu reduzieren, wirkt der zunehmenden Landschaftsversiegelung entgegen. Außerdem entlastet die Abkopplung des Regenwassers die Kanalisation, verringert die hydraulische Belastung der Kläranlage und verbessert deren Reinigungsergebnis.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen der ENRW Eigenbetrieb Stadtentwässerung gerne zur Verfügung:
E-Mail: abwasser(at)enrw.de
Telefon: 0741 472-188
Für Tiere, die oberirdisch gesichtet werden, sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist zunächst jeder Grundstücks- und Hauseigentümer verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung einzuleiten. Ratten auf öffentlichen Flächen müssen dem Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gemeldet werden.
Der ENRW Eigenbetrieb Stadtentwässerung ist ausschließlich für Ratten in der Kanalisation zuständig und darf auch nur diese bekämpfen. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall per Mail an: nagetiere(at)enrw.de
Wie Arzneimittel richtig entsorgt werden, zeigt dieses Video.
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