Deutschland hat sich anspruchsvolle Ziele gesetzt: Bis 2050 sollen 80 Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Damit übernimmt die Bundesrepublik in Europa und weltweit eine Vorreiterrolle. Diese Ziele lassen sich nur erreichen, wenn der Ausbau der Erneuerbaren Energie konsequent gefördert wird. Dies geschieht mit der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Im EEG werden gezielt Anreize gesetzt, in erneuerbare Energien zu investieren. Wie funktioniert das?
Die Netzbetreiber sind verpflichtet, den Strom aus regenerativen Erzeugungsanlagen abzunehmen. Die Betreiber der Anlagen bekommen vom Netzbetreiber feste, auf 20 Jahre garantierte Vergütungssätze für den eingespeisten Strom. Die Vergütungssätze liegen dabei über dem durchschnittlichen Strompreis an der Börse. Wer in regenerative Erzeugungsanlagen investiert, bekommt folglich seinen Strom vorrangig abgenommen und erhält feste Preise. Das fördert den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland.
Alle Netzbetreiber verkaufen den Strom aus den regenerativen Erzeugungsanlagen an die Übertragungsnetzbetreiber, welche die Energie Ihrerseits an die Börse vermarkten. Damit decken diese aber nicht die Ausgaben durch die festen EEG-Vergütungssätze, die an die Anlagenbetreiber gezahlt werden müssen. Die Differenz zwischen der Vergütung nach EEG und dem Erlös an der Börse wird auf den Verbraucher umgelegt – mit der sogenannten EEG-Umlage.
Alle Energieversorger sind verpflichtet, die EEG-Umlage Ihren Kunden zu erheben und an die Übertragungsnetzbetreiber abzuführen.