Wir sind gesetzlich verpflichtet, die EEG-Umlage von den Eigenversorgern in unserem Netzgebiet einzuziehen. Hierzu benötigen wir die Erstmeldung der Angaben zur Ermittlung der EEG-Umlagepflicht des (neuen) Anlagenbetreibers:
- wenn Sie eine PV-Anlage mit einer Modulleistung mit mehr als 30 kWp haben und diesen Strom teilweise oder vollständig selbst verbrauchen
- wenn Sie unabhängig von der Anlagengröße den erzeugten Strom der Erzeugungsanlage nicht selbst verbrauchen (Belieferung Dritter gemäß § 60 EEG 2021; hierunter ist nicht die Einspeisung des Stroms in das Netz der ENRW zu verstehen). Die EEG-Umlage ist in diesem Fall an den Übertragungsnetzbetreiber abzuführen.
Wenn einer dieser Sachverhalte auf Ihre Erzeugungsanlage zutrifft, lassen Sie uns bitte folgendes Formular ausgefüllt zukommen.
Formular EEG-Umlage (PDF)