Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen zum Netzanschluss, zu Netzstrukturdaten und Netzentgelten sowie zur Netznutzung für die Sparte Strom.
Strom
Veröffentlichunspflichten
Netz-/Hausanschluss Niederspannung
Hier erhalten Sie die Bestandteile des Netzanschlussvertrages für Anschlüsse in der Niederspannung.
Hausanschlussvertrag Niederspannung (PDF)
Zustimmungserklärung des Grundstückeigentümers (PDF)
Preisblatt zu den ergänzenden Bedingungen (PDF)
Niederspannungsanschlussverordnung (PDF)
Ergänzende Bedingungen NAV (PDF)
Baukostenzuschuss Strom und Erdgas (PDF)
Netz-/Hausanschluss Mittelspannung
Hier erhalten Sie die Bestandteile des Hausanschlussvertrages für Anschlüsse in der Mittelspannung.
Hausanschlussvertrag Mittelspannung (PDF)
Anlage 1a zum ENRW-Hausanschlussvertrag - Sicherungslasttrennschalter (PDF)
Anlage 1b zum ENRW-Hausanschlussvertrag - Leistungsschalter (PDF)Anlage 1c zum ENRW-Hausanschlussvertrag - Erzeugungsanlagen > 1MW (PDF)Anlage 2 zum ENRW-Hausanschlussvertrag (PDF)
Anlage 3 zum ENRW-Hausanschlussvertrag (PDF)
ENRW Anschlussnutzungsvertrag (PDF)
Baukostenzuschuss Strom und Erdgas (PDF)
Technische Anschlussbedingungen
Im Folgenden finden Sie unsere Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG angeschlossen werden. Diese aktualisieren wir regelmäßig. So gewährleisten wir für Sie auch in Zukunft weiterhin eine sichere Elektrizitätsversorgung.
Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).
Technische Anschlussbedingungen für die Niederspannung und Erzeugungsanlagen bis 135 kW
TAB 2023 (PDF)
Erläuterungen der ENRW zur TAB BW 2019 (PDF)
Anmeldung Netzanschluss Niederspannung (PDF)
Inbetriebsetzungsanzeige (PDF)
Formulare Speicher/Ladesäulen/Netzrückwirkungen nach TAR 4100 (PDF)
Formulare Erzeugungsanlagen <= 135 KW nach TAR 4105 (PDF)
Technische Anschlussbedingungen für die Mittelspannung und Erzeugungsanlagen ab 135 kW
Beim Anschluss von Kundenanlagen am MS-Netz und Erzeugungsanlagen >135 kW sind neben der VDE-AR-N 4110 auch die „Erläuterungen der ENRW zur VDE-Anwendungsregel AR-N 4110“ zu beachten. Für den Anmeldeprozess sind nachfolgende Formulare gemäß den Vorgaben der VDE-AR-N 4110 zu verwenden.
Erläuterungen der ENRW zur TAR 4110 (PDF)
Formulare Anschlussprozess Mittelspannung und Erzeugungsanlagen > 135 KW nach TAR 4110 (PDF)
In dieser Rubrik finden Sie die aktuellen Konditionen zur Netznutzung des ENRW-Stromnetzes.
Preisblätter Netznutzung
vorläufiges Preisblatt 01.01.2025Preisblatt 01.01.2024 (PDF)
Preisblatt 01.01.2023 (PDF)
Preisblatt 01.01.2022 (PDF)
Referenzpreisblatt ab 2018 (PDF)
Mitteilung über selbstverbrauchte Strommengen § 19 StromNEV-Umlage 2023 (PDF)
Grund- und Ersatzversorgung
Grundversorgung
Die ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG (nachstehend ENRW genannt) ist Grundversorger für die Stromnetze in folgenden Städten und Gemeinden: Deißlingen mit dem Ortsteil Lauffen, Dietingen ohne Ortsteile, Dunningen mit dem Ortsteil Lackendorf, Eschbronn mit dem Ortsteil Locherhof, Königsfeld mit dem Ortsteil Weiler, Niedereschach mit dem Ortsteil Fischbach, Rottweil mit den Ortsteilen Feckenhausen, Göllsdorf, Hausen, Neufra, Neukirch und Zepfenhan sowie Zimmern ob Rottweil mit den Ortsteilen Flözlingen, Horgen und Stetten.
Die Ermittlung des Grundversorgers erfolgt nach § 36 Abs. 2 EnWG. In den Netzgebieten der ENRW beliefert die ENRW zum 01.07.2024 die meisten Haushaltskunden mit Strom. Nach § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG hat die ENRW daher die Grundversorgungspflicht für die zuvor genannten Netzgebiete bis einschließlich 31.12.2027. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt am 01.07.20247
Grundversorgung Strom
Weitere Informationen zur Grundversorgung Strom sind in der Strom GVV zu finden:
Stromkennzeichnung - Strommix
Gemäß § 42 EnWG der aktuelle Energieträgermix und die Umweltauswirkungen im Versorgungsgebiet:
Preise
Ersatzversorgung Strom
Ersatzversorgung im Sinne des § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, wenn Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Belieferung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Ersatzversorgung i.S.d. § 38 EnWG erfolgt für maximal drei Monate zu den öffentlich bekannt gemachten Konditionen der Ersatzversorgung.
1. Haushaltskunden1
Die Preise der ENRW für die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom im Rahmen der Ersatzversorgung entsprechen den Allgemeinen Preisen der ENRW für die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom im Rahmen der Grundversorgung.
Zum Preisblatt (PDF)
2. Nicht-Haushaltskunden ohne Lastgangmessung2
Für Letztverbraucher in der Niederspannung (ohne Lastgangmessung), die keine Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG sind, gelten die nachfolgenden Preise:
3. Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangmessung2
Für Letztverbraucher in der Niederspannung (mit Lastgangmessung), die keine Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG sind, gelten die nachfolgenden Preise:
In höheren Spannungsebenen als der Niederspannung ist gesetzlich keine Ersatzversorgung vorgesehen. Ohne Lieferant muss der Netzbetreiber die Entnahmestelle sofort sperren. Der Kunde kann eine sofortige Sperrung ausschließlich durch Abschluss eines Vertrages mit einem Lieferanten verhindern. In diesem Fall wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner aus dem Vertrieb.
1) Haushaltskunden sind Letztverbraucher in der Niederspannung, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
2) Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher in der Niederspannung, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 Kilowattstunden haben.
Netznutzungsvertrag
Der Netznutzungsvertrag zwischen dem Netzbetreiber ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG und dem Netznutzer als Lieferant oder Letztverbraucher regelt den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz der ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG.
Die ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG verwendet den Mustervertrag entsprechend den Vorgaben der Bundesnetzagentur vom 20.12.2017 (Link zu BNetzA, Az. BK6-17-168).
Netznutzungsvertrag Letztverbraucher BK6-20-160
Netznutzungsvertrag BK6-20-160 (PDF)
Anlage A - EDI-Vereinbarung BK6-20-160 (PDF)
Anlage B - Sperrauftrag (XLSX)
Anlage C - Zuordnungsvereinbarung BK6-20-160 (PDF)
Netznutzungsvertrag Letztverbraucher BK6-17-168
Netznutzungsvertrag (PDF)
Anlage A Netznutzungsentgelte (PDF)
Anlage B Kontaktdatenblatt (XLSX)
Anlage C EDI - Vereinbarung (PDF)
Anlage D Sperrauftrag (XLSX)
Anlage E Zuordnungsvereinbarung (PDF)
Wiederverkäuferbescheinigung
Wiederverkäuferbestätigung (PDF)
Lieferantenrahmenverträge
Lieferantenrahmenvertrag BK6-20-160
Lieferantenrahmenvertrag BK6-20-160 (PDF)
Anlage A - EDI-Vereinbarung BK6-20-160 (PDF)
Anlage B - Sperrauftrag (XLSX)
Anlage C - Zuordnungsvereinbarung BK6-20-160 (PDF)
Lieferantenrahmenvertrag BK6-17-168
Lieferantenrahmenvertrag (PDF)
Anlage A Netznutzungsentgelte (PDF)
Anlage B Kontaktdatenblatt (XLSX)
Anlage C EDI - Vereinbarung (PDF)
Anlage D Sperrauftrag (XLSX)
Anlage E Zuordnungsvereinbarung (PDF)
Hochlastzeitfenster (§19 Abs. 2 StromNEV)
Zur Ermittlung der erheblichen Abweichung von der Jahreshöchstlast sind die relevanten Hochlastzeitfenster gemäß des Leitfades der BNetzA zur Genehmigung individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV nachfolgend dargestellt.
Hochlastzeitfenster 2023 (PDF)
Hochlastzeitfenster 2024 (PDF)
Erzeugungsanlagen im Netzgebiet der ENRW
Unser Netzgebiet verzeichnete in den vergangenen Jahren einen überproportionalen Zuwachs an regenerativen Energieerzeugungsanlagen. Den größten Anteil haben daran die Photovoltaikanlagen. Das Verhältnis liegt derzeit bei rund 38 MW Höchstlast zu rund 57 MW installierter Erzeugungsleistung.
Alle gesetzlichen Regelungen zur vorrangigen Einspeisung von regenerativ generierter Energie enthält das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der jeweils geltenden Fassung.
Sie möchten eine Einspeiseanlage an das ENRW Stromnetz anschließen?
Weitere Informationen
Messstellenbetrieb
Mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sind alle grundzuständigen Messstellenbetreiber verpflichtet, künftig in allen Verbrauchsanlagen vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme einzubauen. Die ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG hat die Grundzuständigkeit für Ihr Netzgebiet angenommen und informiert im Folgenden gemäß §37 Abs. 1 MsbG über Standardleistungen & Zusatzleistungen sowie die Rollout-Strategie:
Der Rollout von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) wird von uns auf Basis des Turnuswechsels geplant.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag (PDF)
Messstellenvertrag (PDF)
Messstellenvertrag - Anlage A Preisblatt (PDF)
Messstellenvertrag - Anlage B Kontaktdatenblatt (PDF)
Messstellenvertrag - Anlage C EDI-Vereinbarung (PDF)
Preisblatt moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur
Wahlrecht MSB
Gemäß § 5 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) kann der Messstellenbetrieb auf Wunsch des Anschlussnutzers von einem Dritten durchgeführt werden, wenn durch den Dritten ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des § 3 Absatz 2 des MsbG gewährleistet ist.
Zähler
Informationen zu analogen und digitalen Stromzählern (moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme) erhalten Sie hier.
Netzstrukturdaten nach § 27 Abs. 2 StromNEV (PDF)
Stromnetzentgeltverordnung
Netzverluste nach § 10 Abs. 2 StromNEV (PDF)
Stromnetzzugangsverordnung
Lastprofile nach §12 StromNZV (PDF)
Energiewirtschaftliche Daten nach § 17 Abs. 2 StromNZV (PDF)
Netzengpässe
Derzeit liegen keine Netzengpässe im Elektrizitätsverteilnetz der ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG vor.
Zertifikate und Versorgerschein
Hier finden sich unser Zertifikat von PowerPack zum elektronischen Datenaustausch sowie der Versorgerschein der ENRW.
Versorgerschein ENRW Strom (PDF)
Zertifikat Netz ENRW (ZIP)