GasPreisbremse

Wir befinden uns in einer langen und tiefreichenden Energiekrise. Seit mehr als einem Jahr bereits klettern die Einkaufspreise – mit wachsender Dynamik in den vergangenen Monaten. Parallel ist auch der Fluss von Erdgas nach Deutschland, insbesondere aus Russland, nicht mehr sichergestellt. Die erheblichen Reduzierungen der russischen Gasimportmengen sind besonders bedrohlich für die großen Gasimporteure.

Die Bundesregierung hatte zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und zur finanziellen Stützung der Gasimporteure beschlossen, den Gasimporteuren die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffungen von russischen Fehlmengen ab 1. Oktober 2022 zu 90 Prozent zu erstatten und in Form der sogenannten Gasbeschaffungsumlage weiterzugegeben. Diese Gasbeschaffungsumlage wurde am 29. September von der Bundesregierung gekippt. Stattdessen sollen alle Kunden durch eine Gaspreisbremse entlastet werden.

Die ENRW begrüßt das von der Bundesregierung beschlossene Aus der Gasbeschaffungsumlage. Selbstverständlich stellt die ENRW nach dieser Entscheidung ihren Kunden keine Gasbeschaffungsumlage in Rechnung.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Mehrwertsteuerabsenkung auf Erdgas

Gasspeicherumlage