Herzlich willkommen auf der CO2-neutralen Internetseite der ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG. Die ENRW versorgt ihre Kunden in den Landkreisen Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar mit Strom, Erdgas, Wärme und Wasser. Rund 200 motivierte Mitarbeiter kümmern sich darüber hinaus auch noch um Bäder, Abwasser und Energieeffizienz.
- Die Preisbremsen für Gas, Strom und Wärme sind zum 1. März 2023 in Kraft getreten und gelten rückwirkend zum 1. Januar 2023
- Die Informationsschreiben zu den Energiepreisbremsen wurden an die Kunden verschickt. Diesen Schreiben können Sie alle wichtigen Informationen, wie den jährlichen bzw. monatlichen Entlastungsbetrag und die Abschlagshöhe entnehmen.
- Achtung: Kunden, deren vereinbarter Arbeitspreis unter dem Preisdeckel liegt, erhalten keine Entlastung und auch kein Informationsschreiben. Sie bezahlen selbstverständlich die vertraglich vereinbarten günstigeren Konditionen, unterhalb der Preisbremsgrenze.
- Kunden mit Bankeinzug müssen sich um nichts kümmern. Wir als ENRW reduzieren Ihren monatlichen Abschlag automatisch und berücksichtigen die Entlastung in Ihrer Jahresrechnung.
- Wenn Sie Ihren Abschlag selbst überweisen, können Sie diesen, wie im Schreiben ausgewiesen, anpassen. Sollte Sie das Schreiben zu spät erreicht haben oder wenn Sie keine Anpassung vornehmen möchten, verrechnen wir Ihre geleisteten Abschläge und die Entlastung in Ihrer nächsten Jahresrechnung. Ihnen geht also nichts verloren. Sie werden unabhängig vom Zustelltermin des Informationsschreibens in voller Höhe von der Entlastung der Energiepreisbremsen profitieren.
- Kunden, die keinen Abschlag im Monat März bezahlen, weil Sie in diesem Monat Ihre Jahresrechnung bekommen, erhalten Ihre Informationen zur Preisbremse spätestens mit dieser Rechnung. Da für die Erstellung der Rechnung noch aufwändige Anpassungen durch unseren IT-Dienstleister im Abrechnungssystem vorgenommen werden müssen, kann es bei der Rechnungsstellung zu Verzögerungen kommen.
- Aber auch hier gilt: Sie werden in voller Höhe von der Entlastung der Energiepreisbremsen profitieren.
- Die Preisbremse greift nur dann, wenn der vertragliche Arbeitspreis höher als der Preisdeckel ist. Stromkunden der ENRW mit einem Jahresverbrauch von weniger als 30.000 kWh liegen mit ihrem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis in der Regel unter der Preisbremse von 40 Cent pro kWh. Sie bezahlen selbstverständlich die vertraglich vereinbarten günstigeren Konditionen.
Weitere Informationen und Antworten auf Ihre Fragen finden Sie unter hier.
Stand: 17. März 2023
Die wichtigsten Antworten rund um die Preisbremsen finden Sie hier.