Anlagen < 135 KW
Zum Installateursportal
Anlagen >= 135 KW
Um zu ermitteln, wie wir Ihre Anlage sicher in unser Netz integrieren können und ob eventuell Netzverstärkungsmaßnahmen notwendig sind, benötigen wir zunächst Ihr ausgefülltes und unterschriebenes Anfrageformular sowie einen Lageplan und das Messkonzept.
Bitte senden Sie diese Unterlagen an netzanfragen(at)enrw.de
Anfrageformular Anlagen >= 135 KW
Bitte beachten Sie in jedem Fall die gesetzlichen Verpflichtungen zur Veräußerungsform und ggf. die gesetzlichen Verpflichtungen zum Mieterstromzuschlag. In folgendem Dokument sehen Sie, welche Messkonzepte - und beim Wunsch eines Speichers, welche Speicherschemata - zur Auswahl stehen.
Zu den Messkonzepten
Zu den Messkonzepten "Speicher ohne Lieferung in das öffentliche Netz"
Bei Ihrer Kommune erhalten Sie einen maßstabsgerechten Lageplan mit Grundstücksgrenzen. Bitte zeichnen Sie auf dem Plan den Ort der Anlage sowie eventuell bereits vorhandene Anlagen ein und reichen Sie diesen ebenfalls bei uns ein.
Nachdem wir Ihre Unterlagen überprüft und unsere technische Prüfung abgeschlossen haben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Mitteilung zum Netzverknüpfungspunkt (NVP). Bitte legen Sie das Schreiben Ihrem Elektroinstallateur vor und besprechen Sie mit ihm die weiteren Schritte. Eventuell müssen weitere Maßnahmen von Ihnen unternommen werden.
Sollte die Einbindung Ihrer Anlage in das Einspeisemanagement erfolgen, erhalten Sie von uns die Funkrundsteuerempfänger bzw. das EMS-System Skalar als Mietlösung zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen können Sie dem Preisblatt „Einspeisemanagement“ entnehmen.
Zum Preisblatt (PDF)
Den Netzverknüpfungspunkt reservieren wir sechs Monate lang für Sie.
Sind Zähler getauscht bzw. montiert, ist eine wichtige Voraussetzung für die Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage geschaffen. Sobald uns das Inbetriebsetzungsformular Ihres Elektroinstallateurs vorliegt, vereinbaren wir telefonisch einen Termin mit Ihnen.
Mit dem Anmelde- und Inbetriebsetzungsformular erhalten wir von Ihrem Elektroinstallateur die Information, dass der Zählerplatz fertiggestellt ist. Der Zählerwechsel und/oder ein Zählereinbau werden von uns durchgeführt.
Anschließend kann Ihr Fachbetrieb für Elektroinstallation die Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen. Dies erfolgt über unser Installateursportal.
Registrierung im Marktstammdatenregister
Bitte registrieren Sie Ihre Anlage unmittelbar nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Bei Anlagen mit Veräußerungsform Direktvermarktung/sonstige Marktprämie
Bitte senden Sie die von Ihnen und Ihrem Direktvermarkter unterschriebene Erklärung zur Fernsteuerbarkeit per E-Mail an einspeiser(at)enrw.de
Nachdem uns alle notwendigen Inbetriebsetzungsunterlagen vorliegen, erhalten Sie nach Prüfung Formulare zur Erfassung Ihrer Bank- und Steuerdaten. Bei Fragen zu Ihrer Steuernummer oder dem Steuersatz wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt. Sobald Sie uns diese Anlagen ausgefüllt zukommen lassen, werden wir mit der Erstellung der abrechnungstechnischen Daten im System beginnen.
Die Vergütungsauszahlung erfolgt nach abgeschlossener Bearbeitung. Ebenso erhalten Sie ein Informationsschreiben nach erfolgter Bearbeitung. Infos zu Ihrem geltenden Vergütungssatz finden Sie im nachfolgenden Abschnitt "Einspeisevergütung - Preisübersicht".
Informationen zu den geltenden Datenschutzbestimmungen finden Sie hier: ENRW Datenschutzerklärung
Die Einspeisevergütung gemäß § 48 Abs. 2 und 2a EEG 2023 für Strom aus solarer Strahlungsenergie für Anlagen, die nach dem 29. Juli 2022 in Betrieb genommen worden sind, entnehmen Sie bitte folgender Tabelle.
| bis 10 kWp | bis 40 kWp | bis 100 kWp | ||
| 01/2026 – 01/2026 |
Teileinspeisung |
7,86 Cent/kWh | 6,80 Cent/kWh | 5,56 Cent/kWh |
| 01/2026 – 01/2026 | Volleinspeisung | 12,47 Cent/kWh | 10,45 Cent/kWh | 10,45 Cent/kWh |
| 02/2026 – 07/2026 | Teileinspeisung | 7,78 Cent/kWh | 6,73 Cent/kWh | 5,5 Cent/kWh |
| 02/2026 – 07/2026 | Volleinspeisung | 12,34 Cent/kWh | 10,35 Cent/kWh | 10,35 Cent/kWh |
| 08/2026 – 12/2026 | Teileinspeisung | 7,7 Cent/kWh | 6,66 Cent/kWh | 5,44 Cent/kWh |
| 08/2026 – 12/2026 | Volleinspeisung | 12,22 Cent/kWh | 10,24 Cent/kWh | 10,24 Cent/kWh |
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Die oben genannten Preise sind Netto-Preise, denen ggf. die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet wird.
Für weiterführende Informationen wie z. B. Vergütungswerte bei einer Inbetriebnahme in vorherigen Jahren, können sie die Preistabelle von Netztransparenz nutzen.
Sollten noch Fragen offen sein, nehmen Sie gerne Kontakt mit unseren Ansprechpartnern auf!