49,5 Hz - Nachrüstung dezentraler Erzeugungsleistung

Am 14. März 2015 verabschiedete die Bundesregierung die Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung und reagiert damit auf das sogenannte „49,5-Hz-Problem“. Analog zum vorangegangenen „50,2-Hz-Problem“ geht es darum, das Stromnetz bei starken Abweichungen von der normalen Netzfrequenz (50 Hertz) stabil zu halten. Dies wird durch die Nachrüstung von EEG-Anlagen mit neuen Frequenzschutzeinstellungen ermöglicht.
 
Durch eine Änderung der Abschaltfrequenzen werden sich die Anlagen zukünftig nicht mehr zeitgleich vom Netz trennen, sondern in einem abgestuften Prozess. Rund 21.000 Windenergie-, Biomasse-, KWK- und Wasserkraftanlagen in Deutschland sind betroffen, die insgesamt eine Leistung von ca. 27 Gigawatt ausmachen. Inwieweit eine Anlage in die Nachrüstung einbezogen wird, hängt von der installierten Leistung, dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Spannungsebene, an der sie angeschlossen ist, ab. Die ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co.KG
wird die Anlagenbetreiber im Bedarfsfall rechtzeitig über die Maßnahmen informieren. PV-Anlagen sind von dieser Verordnung ausgenommen.