Transparenz in Sachen „Energieverbrauch“

Einstiegsberatung

Wir erstellen verbrauchs- und bedarfsorientierte Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude (ausgenommen denkmalgeschützte Gebäude).
 
Für Wohngebäude bis zu vier Wohneinheiten, bei denen der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist ein bedarfsorientierter Energieausweis vorgeschrieben.
 
Für alle anderen Wohngebäude kann der Eigentümer zwischen einem verbrauchs- oder bedarfsorientierten Energieausweis wählen.
 
Bei Nichtwohngebäuden besteht grundsätzlich Wahlfreiheit, für Neubauten ist ein bedarfsorientierter Energieausweis zwingend.

Energieausweise

Verbrauchsorientierter Energieausweis

  • Ein verbrauchsorientierter Energieausweis informiert über den durchschnittlichen Energieverbrauch eines Gebäudes
  • Im Gegensatz zum bedarfsorientierten Energieausweis besitzt diese Form weniger Aussagekraft und gilt nicht für alle Immobilien, ist aber auch preisgünstiger
  • Bei den verbrauchsorientierten Energieausweisen müssen die vergangenen drei Abrechnungsperioden lückenlos vorliegen.
Unser Angebot Kunde Nicht-Kunde
1 - 2 Wohneinheiten 75 Euro 100 Euro
jede weitere Wohneinheit + 15 Euro + 20 Euro

Die Preise enthalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Bedarfsorientierter Energieausweis

  • Ein bedarfsorientierter Energieausweis informiert über den Primärenergiebedarf eines Gebäudes
  • Im Fokus steht deshalb die Gebäudehülle
  • Der Energieberater der ENRW beurteilt u. a. die Dämmung der Außenwand, die Beschaffenheit des Dachstuhls, den Zustand der Fenster sowie die Heizungsanlage und die Warmwasseraufbereitung
Unser Angebot Kunde Nicht-Kunde
1 - 2 Wohneinheiten 330 Euro 390 Euro
jede weitere Wohneinheit + 30 Euro + 50 Euro
zzgl. Kosten bei notwendigem Aufmaß vor Ort + 80 Euro/Stunde + 80 Euro/Stunde

Die Preise enthalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer.