Wir erstellen verbrauchs- und bedarfsorientierte Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude - auch für denkmalgeschützte Gebäude, obwohl diese gesetzlich nicht erforderlich sind.
Ein solcher Energieausweis kann dennoch wertvolle Einblicke in den energetischen Zustand bieten und Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen.
Für Wohngebäude bis zu vier Wohneinheiten, bei denen der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist ein bedarfsorientierter Energieausweis vorgeschrieben.
Für alle anderen Wohngebäude kann der Eigentümer zwischen einem verbrauchs- oder bedarfsorientierten Energieausweis wählen.
Bei Nichtwohngebäuden besteht grundsätzlich Wahlfreiheit, für Neubauten ist ein bedarfsorientierter Energieausweis zwingend.