Zahlhilfe und Verbrauchsabrechnung

Bei Fragen zu Ihrer Rechnung oder wenn Sie eine Fristverlängerung wünschen, finden Sie hier die wichtigsten Informationen.
Taschenrechner

Musterrechnung

Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung? Einen ersten Überblick können Sie sich mit unserer untenstehenden Musterrechnung verschaffen. Unser Rechnungsformular zeigt Ihnen die wichtigsten Werte schon auf der ersten Seite.


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Zahlhilfe

Sollten unsere Kunden unverschuldet nicht zahlungsfähig sein, bieten wir zunächst Ratenzahlungen oder Fristverlängerungen an. Wir helfen Ihnen gerne weiter und prüfen jeden Einzelfall mit viel Fingerspitzengefühl. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit unseren Kunden eine verträgliche Lösung zu finden. Denn wenn Rechnungen ignoriert werden, wird Ihre Wohnung womöglich nicht mehr mit Strom, Gas, Wasser oder Wärme versorgt.

Was Sie tun können:

  • Um Sie anhand Ihres aktuellen Verbrauchs beraten zu können, lesen Sie bitte Ihren Zählerstand ab.
  • Rufen Sie uns unter 0741 472 238 oder 0741 472 292 an und teilen Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand mit.
  • Wir ermitteln Ihren Betrag und finden gemeinsam eine Lösung.

WEITERE KOSTENLOSE UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE

Den Flyer mit allen Infos auf einen Blick finden Sie hier.

JOBCENTER LANDKREIS ROTTWEIL
Steig 27
78628 Rottweil
Tel.: 0741 209605-0
Mail: JC-LK-RW(at)jobcenter-ge.de

Leistungsangebot: Arbeitslosengeld, zusätzliche Leistungen zum Kurzarbeitergeld

Was tun, wenn bereits eine Versorgungsunterbrechung droht?

In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Abwendungsvereinbarung zu beantragen. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung der Weiterversorgung auf Vorauszahlungs- oder Abschlagsbasis sowie zinsfreie Ratenzahlungen auf bestehende Zahlungsrückstände bei der ENRW.

Weitere Informationen zur Abwendungsvereinbarung können Sie den „Häufigen Fragen“ entnehmen. Ein konkretes Angebot können Sie unter der Rufnummer 0741-472-238 anfordern oder Sie schreiben eine E-Mail an forderungsmanagement(at)enrw.de. Ein Muster der Abwendungsvereinbarung können Sie vorab hier einsehen:

ENRW Abwendungsvereinbarung (pdf)

Häufige Fragen