Energiepreisbremsen enden zum 31. Dezember 2023
Wie im Gesetz ursprünglich vorgesehen laufen die Preisbremsen für die Versorgung mit Gas, Wärme und Strom zum 31. Dezember 2023 aus. Somit gelten seit dem 1. Januar 2024 wieder die regulären Vertragspreise.
Die Abschlagszahlungen sind wieder ohne den Entlastungsbetrag zu entrichten. Sollten Sie Ihren Abschlag verspätet anpassen und eine Mahnung erhalten, wenden Sie sich zur Stornierung bitte an kundenservice(at)enrw.de.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Preisanpassung handelt und somit kein Sonderkündigungsrecht besteht.