Online-Kundenzentrum
IHRE VORTEILE MIT UNS
Wir sind regional die Besten! Warum zeigen wir Ihnen HIER.
Im Gegensatz zu sogenannten Stromdiscountern sichert die ENRW ihren Kunden ein seriöses Wirtschaften zu und lockt nicht mit fragwürdigen Billig-Angeboten. Die Mitarbeiter des regionalen Energieversorgers sind täglich in der Region unterwegs, um eine zuverlässige Versorgung und eine persönliche Beratung durch geschultes Personal zu garantieren. Als kommunales Unternehmen kommen die Gewinne direkt der Region wieder zu Gute.
Die ENRW investiert seit Jahrzehnten vor Ort und bietet über 200 Arbeits- sowie sieben Ausbildungsplätze an. Zudem engagiert sich das Unternehmen mit Sponsoring oder Aktionen wie beispielsweise der „ENRW-Dorfputzete“ rund um Rottweil und Spaichingen. 2016 wurde ein Kundenbeirat eingerichtet, um noch besser auf die Belange der Kunden eingehen zu können.
Vorteile der ENRW Energieversorgung Rottweil
- Persönlicher Kontakt vor Ort
- seriöse und wettbewerbsfähige Preise
- Sieben Ausbildungsplätze pro Jahr
- Über 200 Arbeitsplätze in der Region
- Gewinne kommen der Region zu Gute
Kontakt, Öffnungszeiten und Anfahrt
ENRW Kundenzentrum
Im alten Gymnasium
Kapellenhof 6
78628 Rottweil
Telefon: 0800 0472 222
E-Mail: kundenzentrum@enrw.de
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Servicetelefon 0800 0472 222 (kostenlos)
Montag - Mittwoch | 08:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:30 Uhr |
Öffnungszeiten ENRW Kundenzentrum
Montag - Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:30 Uhr |
ENRW Verwaltung und Technik
In der Au 578628 Rottweil
Telefon: 0741 472-202 (Verwaltung)
Telefon: 0741 472-158 (Technik)
E-Mail: enrw@enrw.de
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ENRW Niederlassung Spaichingen
Gutenbergstraße 3578549 Spaichingen
Telefon: 0741 472-602
E-Mail: kundenzentrum@enrw.de
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Häufige Fragen
Bei einem Umzug benötigen wir von Ihnen folgende Informationen, um Ihren Vertrag ordnungsgemäß abzumelden: Tag der Schlüsselübergabe, Zählerstand zum Tag der Schlüsselübergabe, Ihre neue Anschrift für den Versand der Endabrechnung, den Namen des Vermieters oder des Nachmieters. Diese Informationen können Sie uns gerne gesammelt nach der Schlüsselübergabe mitteilen.
Zur An-/Abmeldung
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für Änderungen dieser Art einen schriftlichen Änderungswunsch von Ihnen benötigen. Dies kann gerne online, auf dem Postweg oder persönlich vor Ort zu unseren Öffnungszeiten erfolgen.
Vertragsdaten ändern
Berechnung für Neukunden
Grundlage für die Höhe des monatlichen Abschlags ist der geschätzte Jahresverbrauch für die Lieferstelle. Bei Ihrer Anmeldung wird der monatliche Abschlag anhand der Verbräuche des Vormieters oder dem von Ihnen angegebenen geschätzten Jahresverbrauchs bzw. der Angabe wie viele Personen im Haushalt leben, berechnet. Selbstverständlich ist eine nachträgliche Anpassung jederzeit möglich. Alternativ können Sie Ihren erwarteten Verbrauch auch ganz einfach selbst über unseren Tarifrechner ermitteln.
Zum Tarifrechner
Berechnung Bestandskunden
Wenn Sie uns Ihren Zählerstand fristgerecht zur Jahresabrechnung übermittelt haben, können wir Ihren Abschlag an Ihren tatsächlichen Verbrauch optimal anpassen. Haben Sie weniger verbraucht als erwartet? Dann senken wir Ihren Abschlagsbetrag und Sie erhalten von uns eine Gutschrift. Haben Sie mehr verbraucht als erwartet? Dann erhöhen wir Ihren Abschlagsbetrag und Sie müssen eine entsprechende Nachzahlung leisten.
Ablesung und Zählerstand
Einmal pro Jahr werden Ihre Zählerstände von uns oder von einem Beauftragten der ENRW abgelesen. Die Mitarbeiter der ENRW oder des beauftragten Unternehmens können sich immer ausweisen. Alternativ bekommen Sie von uns eine Ablesekarte oder eine schriftliche Information zur Selbstablesung. Darin ist beschrieben, was Sie tun müssen.
Übrigens: Sie können uns freiwillig, unabhängig von der Jahresablesung, Ihre Zählerstände melden. Nutzen Sie hierzu die Zwischenablesung in unserem Online-Portal oder melden Sie Ihren Zählerstand telefonisch oder per E-Mail. Anhand Ihres Verbrauchs können wir dann auf Wunsch bereits eine Anpassung Ihrer Abschläge vornehmen.
Sie können Ihren Zählerstand online eingeben.
Zur Zählerstandseingabe
Alternativ gibt es zwei weitere Möglichkeiten: Zur Jahresablesung erhalten ENRW-Kunden eine Ablesekarte. Entweder füllen Sie diese Karte aus und senden sie per Post an uns zurück oder Sie scannen den dort abgebildeten QR-Code. Andernfalls können Sie unter dem auf der Karte angegebenen Link Ihren Zählerstand eingeben.
Sofern Sie im Netzgebiet der ENRW wohnen, erhalten Sie eine Ablesekarte durch die ENRW, auch wenn Sie Kunde eines anderen Anbieters sind. Als Netzbetreiber sind wir Eigentümer des Zählers und dadurch gesetzlich verpflichtet, den Zählerstand des Zählers zu ermitteln. Wir rechnen damit die Netznutzungsgebühren direkt mit Ihrem Anbieter ab. Den Zählerstand leiten wir an Ihren Anbieter weiter, der dann die Rechnung erstellt. Bitte scannen Sie daher den QR-Code auf der Ablesekarte ein, geben Sie den Zählerstand online ein oder senden Sie uns die Ablesekarte ausgefüllt zurück.
Abschlagszahlung und Fragen zur Rechnung
Für die Energie, mit der wir Sie beliefern, ist monatlich ein Abschlag zu bezahlen. Dieser wird immer rückwirkend für den abgelaufenen Monat berechnet. Die Summe aller gezahlten Abschläge wird dann mit den Kosten der tatsächlich verbrauchten Energie in der nächsten Abrechnung verrechnet.
Eine gewünschte Änderung des Abschlags können Sie online, telefonisch oder per Post mitteilen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne ein Bestätigungsschreiben aus.
Abschlagsplan ändern
Für ein volles Abrechnungsjahr sind insgesamt elf Abschläge zu bezahlen. Die genauen Fälligkeitstermine können Sie Ihrer Vertragsbestätigung bzw. Ihrer letzten Abrechnung entnehmen.
Die Abrechnung des Verbrauchs findet grundsätzlich einmal jährlich statt. Wichtig: Wir rechnen turnusgemäß ab und nicht zu einem bestimmten Stichtag. Dafür haben wir unser Gebiet in verschiedene Abrechnungsbereiche eingeteilt. Die Rechnungen werden in der Regel 14-tägig rollierend das ganze Jahr über an die Kunden verschickt. Daher kann es sein, dass Sie Ihre erste Jahresabrechnung bereits nach einigen Monaten erhalten. Ein kürzerer Abrechnungsturnus in Monaten mit höherem Verbrauch kann deshalb zu deutlich höheren Abschlägen führen.
Selbstverständlich wird sich das dann mit der Zeit auf Ihren tatsächlichen Verbrauch einpendeln und damit realistische Abschlagszahlungen abbilden. Die Infos dazu finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung.
Abschläge werden immer rückwirkend zum 15. eines Monats fällig. Bezahlt werden sie per Überweisung oder Einzugsermächtigung. Wenn Sie per Überweisung bezahlen, geben Sie bitte bei der Überweisung die Vertragskontonummer im Verwendungszweck an.
Nein, unsere Jahresabrechnung informiert über Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen. Bei der Jahresabrechnung ist nicht das Kalenderjahr maßgeblich, da wir ein rollierendes System anwenden und das Liefergebiet in verschiedene Ablesezonen aufgeteilt haben. Bei Umzug bzw. Auszug erhalten Sie Ihre Schlussrechnung natürlich zeitnah. Wir bitten Sie daher, selbstständig die Fälligkeit der Abschlagszahlungen zu beachten. Gerne möchten wir Sie auch entlasten: Indem Sie das SEPA-Basislastschriftverfahren als Zahlungsart wählen, müssen Sie an nichts mehr denken, da wir pünktlich den Betrag von Ihrem Konto einziehen können.
Am einfachsten ist es, die Abschlagszahlungen durch das SEPA-Basislastschriftverfahren von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats füllen Sie bitte einfach unser Online-Formular aus. Alternativ können Sie den Abschlag monatlich überweisen.
Zum Formular
Sie erhalten von uns einmal im Jahr Ihre Turnusabrechnung. Bevor wir diese erstellen, benötigen wir einen aktuellen Zählerstand. Je nach Verhältnis aus den geleisteten Abschlagszahlungen und den Kosten für die tatsächlich verbrauchte Energiemenge, weist Ihre Rechnung entweder ein Guthaben- oder einen Nachzahlungsbetrag auf. Mit Erhalt der Rechnung wissen Sie außerdem, wie viel Energie sie aktuell verbraucht haben, wie viel Energie Sie im Vorjahr verbraucht haben und wie hoch der Abschlag im nächsten Jahr sein wird.
Bei Fragen zu Ihren Rechnungen können Sie sich direkt an unseren Kundenservice wenden.
Zum Kundenservice
Innerhalb von ca. zwei Wochen nach dem letzten Tag der Belieferung erhalten Sie ihre Endabrechnung. Vorausgesetzt, dass wir einen Zählerstand mitgeteilt bekommen haben.
Ihre Rechnung erhalten Sie per Post an die von Ihnen genannte Rechnungsadresse.
Wenn Ihre Rechnung ein bestehendes Guthaben aufweist, überweisen wir Ihnen dieses gerne auf Ihr Konto. Wenn wir bereits ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat haben, geschieht dies von alleine. Falls wir jedoch keine gültige Bankverbindung von Ihnen vorliegen haben, können Sie uns diese zur Guthabenauszahlung gerne mitteilen.
Wenn wir ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen haben, buchen wir den Betrag zu dem auf der Rechnung genannten Datum ab. Andernfalls bitten wir um Überweisung.
Wenn Sie nicht wissen, wie Sie Ihre Rechnung bezahlen sollen, kommen Sie bitte auf uns zu, um gemeinsam eine Lösung zu finden. In absoluten Ausnahmefällen überprüfen wir, ob die Möglichkeit besteht, einen Ratenplan zu erstellen.
Ja, Sie finden auf unserer Website eine Musterrechnung mit Erläuterungen zu allen Positionen auf Ihrer Rechnung.
Zur Musterrechnung
Der Grundpreis umfasst die fixen Kosten einer Energielieferung wie z.B. die Kosten für Messung und Abrechnung sowie eventuell einen Anteil für die Leistungsbereitstellung. Dieser Betrag kann in Abhängigkeit des Energiebedarfes variieren und wird auch dann fällig, wenn wenig oder keine elektrische Energie verbraucht wird. Daher bitten wir um Verständnis, dass auch bei einem Leerstand ein geringer Abschlag anfällt.
Lieferantenwechsel
Nein, der Wechsel kostet nichts, weder beim alten Versorger noch bei uns.
Jeder Stromkunde, der einen eigenen Stromzähler hat, kann wechseln. „Eigen“ bedeutet, dass der Stromzähler auf seinen Namen läuft und er eine Rechnung von einem Stromlieferanten bekommt. Dabei ist es völlig egal, ob er in einem Haus oder einer Mietwohnung wohnt.
Nein, normalerweise nicht! Jeder, der einen Stromzähler auf seinen Namen hat, kann ohne Weiteres wechseln. Sollten Sie Ihre Stromrechnung jedoch direkt vom Vermieter bekommen, müssen Sie ihn jedoch informieren.
Ja, wir bieten auch für Geschäftskunden attraktive Konditionen.
Zum Geschäftskundenbereich
Nein, überhaupt nicht. Sogar der Strom- bzw. Gaszähler bleibt der alte. Neben den Netznutzungsentgelten zahlt die ENRW auch die Gebühren für den Zähler an Ihren Netzbetreiber. Dafür wird dieser wie bisher vom Netzbetreiber abgelesen und geeicht.
Nein, die ENRW erledigt alle Formalitäten für Sie. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.
In der Regel ca. sechs Wochen, nachdem Ihr ausgefüllter Vertrag bei uns eingegangen ist. Bei einem Wechsel von einem anderen Lieferanten ist dies natürlich abhängig von den Vertrags- bzw. Kündigungskonditionen. Die Umstellung erfolgt jeweils zum ersten eines Monats außer bei Einzügen. Hier wird die Versorgung zum Einzugsdatum beantragt. Sobald wir den genauen Termin des Versorgerwechsels kennen, erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung.
Wichtig: Außer bei Neueinzug sollte dem Vertrag am besten eine Kopie der letzten Stromrechnung beigelegt werden.
Daten ändern
Die Änderung können Sie uns gerne online, telefonisch oder auf dem Postweg mitteilen.
Vertragsdaten ändern
Die Daten können Sie uns bequem online oder per Post mitteilen.
Zur An- /Abmeldung
Bei einem Umzug ist es ausreichend, uns die Daten direkt nach der Schlüsselübergabe mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass wir laufende Verträge aufgrund gesetzlich vorgegebener Fristen maximal sechs Wochen rückwirkend abmelden können.
Da es sich um eine neue Lieferstelle handelt, der auch eine abweichende Zählernummer zugeordnet ist, müssen wir die Belieferung beim zuständigen Netzbetreiber in die Wege leiten. Die verfügbaren Tarife für Ihre neue Lieferstelle finden Sie über unseren Tarifrechner. Ihr Neueinzug kann direkt unter Angabe des Einzugsdatums und der Zählernummer online mitgeteilt werden.
Zum Tarifrechner
Einen Lieferantenwechsel können Sie uns ebenfalls über unseren Tarifrechner mitteilen. Hierfür benötigen wir Ihre Vertragsbindung bzw. das Datum, ab dem wir Sie beliefern können und den Namen des aktuellen Lieferanten. Gerne übernehmen wir die Kündigung für Sie. Bei einer recht knappen Kündigungsfrist empfehlen wir Ihnen die Kündigung selbst zu tätigen. Bei einem Sonderkündigungsrecht müssen Sie die Kündigung selbst durchführen.
Zum Tarifrechner
Der schnellste und bequemste Weg zur ENRW zu wechseln ist über unseren Tarifrechner. Sie benötigen dazu lediglich fünf Minuten Zeit, Ihren durchschnittlichen Jahresverbrauch und Ihre Zählernummer. Das alles finden Sie auf der letzten Abschlagsrechnung Ihres bisherigen Anbieters. Darüber hinaus können Sie die Vertragsunterlagen auch anfordern indem Sie uns eine E-Mail schreiben an kundenzentrum@enrw.de oder telefonisch über unsere kostenfreie Servicenummer unter 0800 0472 222.
Zum Tarifrechner
Am besten melden Sie sich vorab bei uns mit Ihrem Namen, Ihrer neuen Adresse, Ihrem bisherigen Verbrauch und der Zählernummer an. Das geht direkt und unkompliziert online.
Zur Anmeldung
Nachdem Sie in Ihre Wohnung / Ihr Haus eingezogen sind, werden Sie von uns automatisch mit einem Grundversorgungstarif beliefert. Sie erhalten von uns postalisch eine Vertragsbestätigung mit den aufgeführten fälligen Abschlagsbeträgen samt unseren Produktbroschüren für Strom und Gas. Da wir Ihr genaues Verbrauchsverhalten noch nicht kennen, sind die Abschläge vorerst basierend auf Durchschnittswerten. Die tatsächlichen Abschläge können wir nach rund zwei Monaten flexibel an Ihren persönlichen Bedarf anpassen. Lesen Sie gerne Ihren Zähler nach zwei bis drei Monaten ab und sprechen Sie mit uns über eine Anpassung des Abschlagsbetrages.
Sie können ab dem Einzugsdatum in eines unserer günstigeren Produkte wechseln und dabei von günstigeren Konditionen profitieren Schließen Sie den Tarif direkt online ab!
Zum Tarifrechner
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, beliefern wir Sie auch gerne an Ihrem neuen Wohnort weiterhin mit unserer Energie.
In jedem Fall sollten Sie uns vor Ihrem Umzug jedoch ein paar Daten zukommen lassen, damit die Ummeldung reibungslos funktioniert und auch alle Zählerstände etc. Ihres bisherigen Zuhauses zum Stichtag erfasst werden. Nutzen Sie hierzu einfach ganz bequem unser Umzugsformular, welches Sie online finden.
Bei einem Umzug benötigen wir die folgenden Informationen von Ihnen:
- Vor- und Nachname
- Kundennummer (falls vorhanden)
- Rechnungseinheit (falls vorhanden)
- Vertragsnummer (falls vorhanden)
- Energieart (Strom / Gas / Wasser / Wärme)
- Zählernummer
- Zählerstand
- Abmeldedatum
- Bankverbindung
- Nachmieter oder Wohnungseigentümer (Name und Anschrift)
- Ihre neue Adresse (zur Zusendung der Schlussrechnung)
Fragen zum Vertrag
Über unseren Tarifrechner können Sie bequem einen Produktwechsel durchführen. Natürlich können Sie auch gerne den schriftlichen Weg wählen und uns einfach das unterschriebene Auftragsformular des neuen Produktes zusenden. Sollten Sie kein Auftragsformular vorliegen haben, senden wir Ihnen dieses gerne zu – oder Sie kommen persönlich bei uns vorbei. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit Ihres aktuellen Tarifs können Sie dann in den neuen Tarif wechseln. Eine Ausnahme bildet der Grundversorgungstarif: Einen Wechsel zu einem günstigeren Tarif realisieren wir Ihnen gerne schon binnen zwei Wochen.
Zum Tarifrechner
Sie haben sich für einen Tarif entschieden und diesen bereits erfolgreich abgeschlossen? Wir freuen uns darauf, Sie als neuen Kunden bei der ENRW begrüßen zu dürfen. Mit dem erfolgreichen Vertragsabschluss haben wir bereits alle persönlichen Daten von Ihnen vorliegen. Damit die Belieferung beginnen kann, fragen wir Sie vor Lieferbeginn nach Ihrem aktuellen Zählerstand und der Zählernummer. Später wird Ihnen aufbauend auf diesen Daten eine genaue Verbrauchsabrechnung erstellt. Und das war’s für Sie. Den Rest erledigen wir, damit Sie pünktlich zum vereinbarten Termin zuverlässig mit Energie der ENRW versorgt werden.
Ihre Auftragsunterlagen können Sie per Mail über unser Kontaktformular oder telefonisch 0800 0472 222 anfordern.
Zum Kontaktformular
Als Ihr Energieversorger möchten wir erfahren, wie wir in Zukunft noch besser für Sie da sein können. Wenn Sie mit unseren Leistungen aus irgendeinem Grund nicht mehr zufrieden sind, würden wir uns deshalb über ein persönliches Gespräch mit Ihnen sehr freuen. Besuchen Sie unser Service-Team in unserem Kundenzentrum, Kapellenhof 6, Rottweil oder rufen Sie uns an unter 0800 0472 222.
Ihr Entschluss steht fest? Dann senden Sie uns Ihre Kündigung bitte schriftlich zu:
- Per E-Mail an kundenzentrum@enrw.de
- Per Post an
ENRW Kundenzentrum
Kapellenhof 6
78628 Rottweil
Gut zu wissen
Wenn Sie zu einem neuen Anbieter wechseln, übernimmt dieser in der Regel die Kündigung für Sie. Möchten Sie hingegen von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, muss uns die Kündigung von Ihnen persönlich zugeschickt werden. Für die Bearbeitung Ihrer Kündigung benötigen wir in der Regel zwei Werktage. Die Abmeldung beim Netzbetreiber benötigt einen Vorlauf von weiteren sieben Werktagen. Dies kann ggf. dazu führen, dass Sie, trotz fristgerechter Kündigung, noch über das Ende des Sonderkündigungszeitraums hinaus von uns beliefert werden.
Energieversorger-Insolvenz
Im Falle einer Insolvenz Ihres jetzigen Energieversorgers wird die ENRW, als örtlicher Netzbetreiber des Strom- oder Gasnetzes, den Vertrag über die Netznutzung mit Ihrem derzeitigen Energieversorger kündigen, so dass die Kunden nicht mehr von diesem Energieversorger beliefert werden können.
Gemäß § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes sind wir als Ersatzversorger verpflichtet, die betroffenen Kunden, im Netzgebiet der ENRW, im Rahmen der Ersatzversorgung zu beliefern. Die Ersatzversorgung erfolgt längstens für die Dauer von 3 Monaten.
In dieser Zeit können Sie einen neuen Energieliefervertrag abschließen. Ein Wechsel in einen neuen Tarif ist jederzeit möglich, es existieren keine Kündigungsfristen.
Wenn Sie in dieser Zeit noch keinen passenden Tarif gefunden haben, fallen Sie in die Grundversorgung und werden selbstverständlich weiter beliefert. Die Grundversorgung hat dieselben Preise und Konditionen der Ersatzversorgung. Sollten Sie noch einen passenden Tarif suchen, finden Sie hier unsere Stromtarife und hier unsere Gastarife.
Zum Tarifrechner
Kundenbeirat
Die Mitglieder des Kundenbeirates vertreten die Interessen der Privat- und Gewerbekunden der ENRW. Sie erhalten die Möglichkeit zur beratenden Mitwirkung wesentlicher kundenrelevanter Leistungen und Abläufe und tragen Anregungen, Wünsche und Kritik in das Unternehmen.
Der Kundenbeirat ist das Bindeglied zwischen der ENRW und ihren Kunden. Er informiert über das Kundenerleben von Image und Qualität der Produkte, Serviceleistungen und ähnlichen Aspekten. Durch seine inhaltliche Arbeit und sein Engagement soll der Kundenbeirat zur gesteigerten Kundenorientierung und Kundenzufriedenheit beitragen.