Alle wichtigen Informationen zur Versorgung mit Strom finden Sie auf dieser Seite. Auch das Thema "Heizen mit Strom" wird behandelt.
Aktuelles zur Stromversorgung
Häufige Fragen und Antworten
Aktuell ist die Stromversorgung sicher. Um die Erzeugung von Strom aus Gas zu reduzieren, wurden Braun- und Steinkohlekraftwerke zusätzlich in Betrieb genommen. Weiterhin sollen einzelne Atomkraft werke über den Winter als Notreserve bzw. im Streckbetrieb eingesetzt werden.
Sollten Sie als Kunde unverschuldet nicht zahlungsfähig sein, bieten wir Ihnen zunächst Ratenzahlungen oder Fristverlängerungen an. Wir helfen gerne weiter und prüfen jeden Einzelfall mit viel Fingerspitzengefühl. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine verträgliche Lösung zu finden. Denn wenn Rechnungen ignoriert werden, wird Ihre Wohnung womöglich nicht mehr mit Strom, Gas, Wasser oder Wärme
versorgt. Bevor Sie Abrechnungen einfach ignorieren, nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Kundenberatern auf.
Weitere kostenlose Unterstützungsangebote bieten
• Jobcenter Landkreis Rottweil
• Kreissozialamt
• AWO im Kreis Rottweil
• Caritas Zentrum Rottweil
Eine seriöse Prognose ist leider nicht möglich. Viele Wissenschaftler und Branchenkenner gehen davon aus, dass uns hohe Energiepreise einige Jahre lang begleiten können.
Ganz aktuell gibt es einige staatliche Entlastungspakete, welche die Preissteigerungen wenigstens eindämmen:
- Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022
- einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Auszahlung mit dem September-Gehalt)
- Kinderbonus als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind (Auszahlung mit dem Juli-Kindergeld)
- weitere Einmalzahlungen für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen
Die Bundesregierung arbeitet gerade an weiteren Entlastungsprogrammen.
Für Unternehmen gibt es mehrere Programme, um die Liquidität zu sichern, Kostenzuschüsse sowie Eigen- und Hybridkapitalhilfen. Bis zum 31. August 2022 können Unternehmen beispielsweise die Energiepreishilfen beantragen. Informationen gibt es auf den Internetseiten der IHK.
Die Strompreise werden aktuell durch die hohen Erdgaspreise zur Verstromung bestimmt. Durch das Merit-Order-Prinzip werden am Spotmarkt die Kraftwerke der Anbieter nach den variablen Kosten eingesetzt. Die hohen Stromerzeugungskosten aus Gaskraftwerken sind daher aktuell preisbestimmend. Die Bundesregierung prüft vor diesem Hintergrund, eine Preisobergrenze für Erdgas und Strom einzuführen.
Spätestens zum Jahreswechsel wird auch der Strom teurer. Die seit September 2021 steigenden Großhandelspreise kommen nach und nach auch bei den Haushalten an. Zum 1. Juli wurden die Preise durch den Wegfall der EEG-Umlage gesenkt. Eine konkrete Aussage über die Anpassungshöhe zum Jahreswechsel ist derzeit noch nicht möglich.
Zu Beginn der Heizperiode suchen viele Verbraucherinnen und Verbrauchern aufgrund der gestiegenen Gaspreise nach alternativen Heizmöglichkeiten. Besonders stark nachgefragt sind aktuell sind dabei elektrische Heizlüfter. Eine Alternative zur Gasheizung sind diese jedoch auch bei den hohen Gaspreisen nicht.
Heizlüfter und andere elektrische Direktheizungen sind im Verhältnis zu einer Gasheizung nicht nur teurer und weniger effizient, sondern können auch den Gasverbrauch in Kraftwerken in die Höhe treiben. Wenn viele Verbraucherinnen und Verbraucher gleichzeitig mithilfe
von elektrisch betriebenen Heizlüftern heizen, müssen die Energieversorger dafür zusätzlichen Strom bereitstellen, der eventuell auch aus Gaskraftwerken kommt.
Der vermehrte Einsatz dieser Geräte birgt zudem die Gefahr, die lokalen Stromnetze zu überlasten, wenn zu viele Heizlüfter gleichzeitig in Betrieb gehen bzw. sind. Steigt der Stromverbrauch in einem Niederspannungsnetz vor Ort sprunghaft an, könnte das zu einer lokalen Überlastung und schlimmstenfalls zu einem Stromausfall im betroffenen Gebiet führen. Auch bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zuhause können Heizlüfter bei zu häufigem übermäßigem Einsatz die Elektrik im Haus oder in der Wohnung überlasten.
Die ENRW bittet darum, im eigenen Interesse vom Einsatz von Heizlüftern abzusehen bzw. auf einen maßvollen Umgang damit zu achten. Haushaltskunden zählen zu den geschützten Kunden und werden auch dann weiterhin mit Erdgas versorgt, wenn das Erdgas knapp ist.
Wir profitieren nicht von dieser Situation. Im Gegenteil: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen seit Herbst 2021 eine extrem anspruchsvolle Preisentwicklung beherrschen. Kein Stadtwerk hat ein Interesse daran, in diesen Zeiten die Gewinne aus dem Verkauf von Energie zu erhöhen. Natürlich werden die Umsätze im Energiegeschäft steigen, dieser Effekt ist aber vor allem den gestiegenen Preisen an den Energiemärkten geschuldet.
Den mit Abstand größten Teil beschaffen wir langfristig am sogenannten Terminmarkt. Wir kooperieren dafür mit vielen weiteren Stadtwerken in einer gemeinsamen Beschaffungsplattform. Der Vorteil: Strom und Erdgas werden einige Jahre im Voraus beschafft. Mit dieser Strategie reduzieren wir die Risiken sehr stark: Kurzfristige Preisschwankungen schlagen so nicht direkt auf die Endverbraucher durch und es besteht nicht die Gefahr, zum „falschen“ Zeitpunkt die Mengen eingedeckt zu haben.
Dies führt auch dazu, dass wir die bereits sehr stark gestiegenen Großhandelspreise (noch) nicht vollständig an unsere Kunden weitergeben mussten. Zusammen mit unseren Partnern tun wir alles, um den Verbrauch von Strom und Erdgas sehr genau zu prognostizieren – auch so reduzieren wir die Kosten für unsere Kunden.
Strom wird in Kilowattstunden gemessen. Der Gaszähler misst in Kubikmeter. 1 Kubikmeter Gas entspricht dabei ungefähr 10 Kilowattstunden (kWh).
In Altverträgen ist die Kilowattstunde Strom 4-mal so teuer wie die Kilowattstunde Gas. Heizen mit Strom anstatt Gas lohnt sich nicht.
In Neuverträgen ist die Kilowattstunde Strom zur Zeit 2-mal so teuer wie die Kilowattstunde Gas. Der Preisunterschied würde für eine 80 qm Wohnung mit ca. 12.000 kWh Gasverbrauch (reine Heizleistung) im Jahr zu Mehrkosten von ca. 3.600 Euro führen. Heizen mit Strom lohnt sich auch in diesem Fall nicht!
Das Stromnetz und seine einzelnen Anlagen (z. B. Leitungen und Transformatoren) werden vor einer Überlastung durch Sicherungen geschützt. Diese lösen aus, wenn eine Überlast eintritt, um bleibenden Schaden von den Anlagen fern zu halten.
Eine Überlastung von Anlagen und demzufolge ein örtlich begrenzter Stromausfall kann z. B. durch den vermehrten Einsatz von Heizlüftern und Radiatoren ausgelöst werden. Entscheidend ist, wie viele Geräte gleichzeitig betrieben werden. Bereits ein bis zwei Heizgeräte (jeweils ca. 2 kW) pro Haushalt können – in mehreren Haushalten gleichzeitig betrieben – unser Netz überfordern.
Falls es zu einem Stromausfall kommt und damit der Netzbetreiber nach Austausch der Sicherungen im Netz zügig wieder einschalten kann: Vor allem die großen Verbraucher (z. B. Radiatoren und Heizlüfter) vom Netz nehmen (Stecker aus der Steckdose ziehen)!
Um im Winter die Stromnetze nicht zu überlasten: Nicht mit Direktheizungen heizen oder zuheizen, denn ohne Strom fällt auch die private Gasheizung aus!
Mittel- bis langfristig werden viele der Gas- und Ölheizungen durch Wärmepumpen ersetzt werden. Auch dies führt zu einer Steigerung des Strombedarfs zum Heizen.
Im Gegensatz zu Radiatoren und Heizlüftern zählen Wärmepumpen jedoch per Gesetz (§ 14a EnWG) bereits heute zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.
Diese können künftig in kritischen Netzsituationen vom Netzbetreiber in der Leistungsaufnahme geregelt werden. Dies hilft, das Netz auch in Hochlastzeiten zu sichern, ist aber per Gesetz und Verordnung limitiert. Haushalte sollen immer versorgt werden.
Details dazu werden voraussichtlich im Laufe des Jahres durch die Bundesnetzagentur festgelegt: z. B. welche Leistung mindestens jedem jederzeit zur Verfügung steht und wie häufig bzw. wie lange darüber hinaus maximal eingegriffen werden darf
Haushalte können dazu beitragen, den Verbrauch an die wetterabhängige Erzeugung anzupassen und damit unsere Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten.