Abwassergebühren


Bei der Entsorgung von Abwasser entstehen zwei unterschiedliche Gebühren. Die Schmutzwassergebühr bemisst sich anhand der im Haushalt verbrauchten Frischwassermenge in Kubikmetern.

Für Niederschlagswasser wird eine Gebühr ausgehend von der versiegelten Grundstücksfläche in Quadratmeter berechnet.

Zentrale Abwasserbeseitigung / Anschluss an das Kanalnetz

Schmutzwassergebühr
nach dem Frischwasser-/Warmwasser-/Regenwasserverbrauch
EUR/m3
ab 01.01.2023
für die Stadt Rottweil mit den Ortsteilen Feckenhausen, Göllsdorf, Hausen, Neukirch und Zepfenhan 2,54
für den Ortsteil Neufra 2,42
Niederschlagswassergebühr
nach der angeschlossenen und versiegelten Fläche

EUR/m3

für die Stadt Rottweil mit den Ortsteilen Feckenhausen, Göllsdorf, Hausen, Neukirch und Zepfenhan 0,53
für den Ortsteil Neufra 0,52
Dezentrale Abwasserbeseitigung / rollender Kanal
für die Stadt Rottweil mit allen Ortsteilen
EUR/m3
für die Entsorgung von geschlossenen Gruben
nach dem Frischwasser-/Warmwasser-/Regenwasserverbrauch
2,64
für die Leerung von Hauskläranlagen nach der entsorgten Schlammmenge 19,47
Regenwassernutzung im Haushalt (Zisterne) / Eigenwasserversorgung
Gebühren wie oben; zusätzlicher Zähler erforderlich
EUR/Jahr
Grundpreis pro Zähler 3/5 cbm 25,50

Die Abwassergebühr unterliegt nicht der gesetzlichen Mehrwertsteuer.