Ein Steckersolargerät (umgangssprachlich Balkonkraftwerk) ist ein Gerät, das aus Solaranlagen und Wechselrichtern besteht. Die folgenden Leistungsgrenzen müssen eingehalten werden:
- Wechselrichterleistung maximal 800 VA (Voltampere)
- Modulleistung maximal 2000 Wp (Wattpeak)
Werden diese Grenzen eingehalten und wird auf eine Vergütung der eingespeisten Energie verzichtet, muss diese Kleinsterzeugungsanlage nach § 8 (5a) EEG 2023 ausschließlich im Marktstammdatenregister (MaStR) angemeldet werden.
Zum Marktstammdatenregister
Bitte beachten Sie:
Bis 960 Wp Modulleistung ist der Anschluss an eine Haushaltssteckdose zulässig. Bei Anlagen über 960 Wp empfiehlt die DIN VDE V 0126-95 die Prüfung durch eine Elektrofachkraft sowie eine geeignete Energiesteckdose.
Wenn Sie einen Speicher anschließen oder die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen wollen, ist zusätzlich zur Meldung im Marktstammdatenregister die Anmeldung beim Netzbetreiber über das folgende Formular erforderlich:
Formular Vereinfachter Anschlussprozess nach TAR 4105 (PDF)
Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an einspeiser(at)enrw.de
| Anmeldeverfahren | Elektrofachbetrieb | Ausschließlich MaStR | Netzbetreiber und MaStR |
| Wechselrichterleistung | > 800 VA | max. 800 VA | max. 800 VA |
| Umfang der Anlage | - | PV-Module, Wechselrichter | PV-Module, Wechselrichter, Speicher |
| Energieart | - | Sonnenenergie |
Sonnenenergie, KWK-Anlage, Brennstoffzelle, Windenergie |