24-Stunden-lieferantenwechsel

Wichtige Änderungen ab dem 6. Juni 2025

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen der Bundesnetzagentur für den Wechsel des Stromversorgers in Kraft. Mit dem sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel erhalten Sie in Zukunft eine schnellere Rückmeldung, ab wann Ihr Stromvertrag beim neuen Anbieter starten kann. Dies bedeutet nicht, dass Sie innerhalb von 24 Stunden Ihren Anbieter wechseln können. Ihre Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich lediglich auf die technischen Prozesse im Hintergrund. Darüber hinaus gilt die 24-Stunden-Frist nur an Werktagen.

Beispiel: 

Ihr neuer Lieferant sendet am Montag eine Abmeldeanfrage an den Netzbetreiber. Dieser muss spätestens am nächsten Werktag, also am Dienstag, darauf reagieren. Sofern keine Kündigungsfrist besteht, kann Ihre Anmeldung beim neuen Lieferanten ab Mittwoch erfolgen.

Auswirkungen auf die Meldung und Bearbeitung Ihrer Umzüge

Bei Ihrem Umzug müssen Sie zukünftig beachten, dass die Ummeldung von Strom ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr rückwirkend möglich ist. Somit müssen Sie uns Ihren Umzug rechtzeitig, am besten mindestens 14 Tage im Voraus, mitteilen. Ihren Zählerstand können Sie uns nach der Schlüsselübergabe mitteilen.

Die neuen Regelungen gelten nur für die Sparte Strom. Für Gas gelten die bisherigen Abläufe.

Die Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels bringt eine umfangreiche Umstellung im Strommarkt mit sich. In der Übergangsphase nach dem 6. Juni 2025 kann es somit zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen, da alle Marktpartner die neuen Prozesse zeitgleich umsetzen.

Wir bitten daher um Ihr Verständnis und Ihre Geduld für die Bearbeitung der neuen Prozesse.

Erklärvideo: 24-Stunden-Lieferantenwechsel

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