Wichtige Änderungen ab dem 6. Juni 2025
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen der Bundesnetzagentur für den Wechsel des Stromversorgers in Kraft. Mit dem sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel erhalten Sie in Zukunft eine schnellere Rückmeldung, ab wann Ihr Stromvertrag beim neuen Anbieter starten kann. Dies bedeutet nicht, dass Sie innerhalb von 24 Stunden Ihren Anbieter wechseln können. Ihre Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich lediglich auf die technischen Prozesse im Hintergrund. Darüber hinaus gilt die 24-Stunden-Frist nur an Werktagen.
Beispiel:
Ihr neuer Lieferant sendet am Montag eine Abmeldeanfrage an den Netzbetreiber. Dieser muss spätestens am nächsten Werktag, also am Dienstag, darauf reagieren. Sofern keine Kündigungsfrist besteht, kann Ihre Anmeldung beim neuen Lieferanten ab Mittwoch erfolgen.