Pressemitteilung

ENRW-Kunden profitieren von Senkung der Mehrwertsteuer


Die Energieversorgung Rottweil (ENRW) gibt die von der Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuersenkung vollständig an ihre Kunden weiter. Die Abwicklung erfolgt unkompliziert. Der verminderte Satz wird automatisch in den Jahresabschlussrechnungen der Kunden berücksichtigt. Daher müssen die Kunden nichts tun.
 
Bei allen Abrechnungen von Strom und Erdgas mit Zählerstand ab 1. Juli 2020 legt die ENRW den reduzierten Umsatzsteuersatz von 16 Prozent bzw. fünf Prozent für die gesamte Rechnung zu Grunde. Die niedrigeren Steuersätze werden automatisch in der Rechnung berücksichtigt. Eine Mitteilung des aktuellen Zählerstands ist nicht erforderlich.
 
Der aktuelle Abschlag wird nicht angepasst. Stattdessen gibt der regionale Energieversorger den Steuervorteil am Ende des Abrechnungszeitraums über die Rechnung an die Kunden weiter.
 
Zum Hintergrund: Die Bundesregierung hat entschieden, im Rahmen des Konjunkturpakets zur Corona-Krise die Mehrwertsteuer temporär vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 zu senken. Der volle Mehrwertsteuersatz wird dabei von bisher 19 auf 16 Prozent, der verminderte von sieben auf fünf Prozent gesenkt.