Pressemitteilung

ENRW bekämpft nur Ratten im Kanal


Derzeit häufen sich bei der Energieversorgung Rottweil (ENRW) Meldungen über Ratten auf Grundstücken und in privaten Gärten. Andreas Reichert, Abteilungsleiter Stadtentwässerung der ENRW, erklärt: „Wir sind ausschließlich für Ratten in der Kanalisation zuständig und dürfen nur diese bekämpfen.“ 
 
Für Tiere, die oberirdisch gesichtet würden, seien die Grundstückseigentümer oder das Ordnungsamt verantwortlich.
 
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist zunächst jeder Grundstücks- und Hauseigentümer verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung einzuleiten. Ratten auf öffentlichen Flächen müssen dem Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gemeldet werden.
 
Grundsätzlich rät die Behörde zu folgenden Verhaltensregeln, damit sich die Tiere nicht unkontrolliert vermehren:
 
• Speise- und Nahrungsmittelreste sollten auf keinen Fall über die Toilette oder den Ausguss entsorgt werden.
 
• Überquellende Komposthaufen mit organischen Abfällen locken Ratten an. Ebenfalls sollte kein gekochtes Essen auf dem Kompost entsorgt werden.
 
• Müllsäcke, Biotonnen und Müllbehälter aller Art sollten immer – möglichst mit einem Deckel - verschlossen werden.
 
• Müllsäcke, -tonnen und -container sollten immer erst am Tag der Abholung bzw. Leerung auf die Straße gestellt werden.
 
• Tierfutter lockt Ratten an. Größere Gebinde Tierfutter sollten daher immer verschlossen gelagert werden.