Information - Legionellen in der Hausinstallation
Legionellen
In Deutschland besteht eine Untersuchungspflicht auf Legionellen. Diese richtet sich an die Inhaber und Betreiber von Anlagen, die Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgeben. Als Großanlagen gelten Anlagen deren Volumen des gespeicherten erwärmten Trinkwassers über 400 Liter liegt und/oder deren Rohrleitungsvolumen zwischen Trinkwasser-Erwärmer und Entnahmestelle mehr als 3 Liter beträgt. Von der Anzeige- und Untersuchungspflicht ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser.