Erfüllen Sie mit Ihrer Erdgasheizung gesetzliche Auflagen!
Umstellung auf Erdgas
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um mit Ihrer Erdgasheizung die gesetzlichen Auflagen in Sachen Erneuerbare Energien zu erfüllen. Dazu zählen ein von uns erstellter Sanierungsfahrplan ebenso wie eine PV-Anlage oder die Nutzung von Bioerdgas – pur oder in Kombination mit normalem Erdgas. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Auflagen. Entweder mit unserem Förderprogramm oder mit einer Übernahme der Kosten eines von uns erstellten Sanierungsfahrplans.
Sie wollen mit der Wahl Ihres Heizbrennstoffs einen Beitrag zum Klimaschutz leisten? Dann ist Bioerdgas genau das Richtige für Sie! Bioerdgas entsteht aus Biogas, welches aus nachwachsenden Rohstoffen, wie zum Beispiel Gras oder Mais, hergestellt wird. Auch Bioerdgas gelangt über das normale Gasnetz zum Kunden.
Die ENRW bietet mit Bio 10 und Bio 30 zwei Kombiprodukte an, oder eben 100 Prozent Bioerdgas. Mit BIO 10 wird Ihr Bedarf an erneuerbarer Energie zu 10 Prozent mit Bioerdgas und zu 90 Prozent mit herkömmlichem Erdgas gedeckt. BIO 30 beinhaltet 30 Prozent Bioerdgas und 70 Prozent herkömmliches Erdgas.