Energieausweise
Transparenz in Sachen „Energieverbrauch“
Wir erstellen verbrauchs- und bedarfsorientierte Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude. Für Wohngebäude bis zu 4 Wohneinheiten, bei denen der Bauantrag vor dem 1. November 1979 gestellt wurde, ist ein bedarfsorientierter Energieausweis vorgeschrieben. Für alle anderen Wohngebäude kann der Eigentümer zwischen einem verbrauchs- oder bedarfsorientierten Energieausweis wählen. Bei Nichtwohngebäuden besteht grundsätzlich Wahlfreiheit, für Neubauten ist ein bedarfsorientierter Energieausweis zwingend.
Ein verbrauchsorientierter Energieausweis informiert über den durchschnittlichen Energieverbrauch eines Gebäudes. Im Gegensatz zum bedarfsorientierten Energieausweis besitzt diese Form weniger Aussagekraft und gilt nicht für alle Immobilien, ist aber auch preisgünstiger. Bei den verbrauchsorientierten Energieausweisen müssen die vergangenen drei Abrechnungsperioden lückenlos vorliegen.
Ein bedarfsorientierter Energieausweis informiert über den Primärenergiebedarf eines Gebäudes. Im Fokus steht deshalb die Gebäudehülle. Der Energieberater der ENRW beurteilt u. a. die Dämmung der Außenwand, die Beschaffenheit des Dachstuhls, den Zustand der Fenster sowie die Heizungsanlage und die Warmwasseraufbereitung.
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Die Preisliste für unsere Dienstleistungen finden Sie hier
Preisliste Dienstleistungen für Wohngebäude (pdf | 135 kb)
Preisliste Dienstleistungen für Gewerbe (PDF | 114 KB)
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