Entwässerungsantrag
Wohin mit dem anfallenden Schmutz- bzw. Regenwasser?
Grundstücksentwässerungsanlagen sind entsprechend §15 der Satzung über die öffentliche Abwassersatzung der Stadt Rottweil genehmigungspflichtig. Im öffentlichen Bereich werden diese ausschließlich vom ENRW Eigenbetrieb Stadtentwässerung hergestellt, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.
Um Verzögerungen bei Bauprojekten zu vermeiden, stellen wir Ihnen verschiedene Musterpläne zum Entwässerungsantrag zur Verfügung. Diese ermöglichen Ihnen, in der hektischen Zeit der Bauplanung bzw. Bauausführung vorab eventuelle Missverständnissse in Bezug auf Planungs- bzw. Bauverzögerungen zu vermeiden. Somit kann ein reibungsloser Ablauf der Entwässerungsgenehmigung ermöglicht werden.
Zum Herunterladen
Musterentwässerung Grundriss Trennsystem (PDF | 91 KB)
Musterentwässerung Grundriss Mischsystem (PDF | 91 KB)
Musterentwässerung Schnitt Mischsysstem (PDF | 16 KB)
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Musterentwässerung Grundriss Mischsystem (PDF | 91 KB)
Musterentwässerung Schnitt Mischsysstem (PDF | 16 KB)