Abwassergebühren
Aufteilung „Schmutzwasser“ und „Regenwasser“
Bei der Entsorgung von Abwasser entstehen zwei unterschiedliche Gebühren. Bei der Entsorgung von Schmutzwasser wird eine Gebühr ausgehend von den im Haushalt verbrauchten Kubikmeter berechnet, für Niederschlagswasser wird eine Gebühr ausgehend von der unversiegelten Grundstücksfläche in Quadratmeter berechnet.
Hier erhalten Sie in kompakter Form die wesentlichen Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr sowie die zuständigen Ansprechpartner beim ENRW Eigenbetrieb Stadtentwässerung.
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Infos gesplittete Abwassergebühr (PDF | 34,6 KB)
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Infos gesplittete Abwassergebühr (PDF | 34,6 KB)
Zentrale Abwasserbeseitigung / Anschluss an das Kanalnetz
Schmutzwassergebühr nach dem Frischwasser-/Warmwasser-/Regenwasserverbrauch |
EUR/m3 |
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für die Stadt Rottweil mit den Ortsteilen Feckenhausen, Göllsdorf, Hausen, Neukirch und Zepfenhan | 2,42 |
für den Ortsteil Neufra | 2,21 |
Niederschlagswassergebühr nach der angeschlossenen und versiegelten Fläche |
EUR/m2 |
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für die Stadt Rottweil mit den Ortsteilen Feckenhausen, Göllsdorf, Hausen, Neukirch und Zepfenhan | 0,53 |
für den Ortsteil Neufra | 0,52 |
Dezentrale Abwasserbeseitigung / rollender Kanal für die Stadt Rottweil mit allen Ortsteilen |
EUR/m3 |
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für die Entsorgung von geschlossenen Gruben nach dem Frischwasser-/Warmwasser-/Regenwasserverbrauch |
2,58 |
für die Leerung von Hauskläranlagen nach der entsorgten Schlammmenge | 19,47 |
Regenwassernutzung im Haushalt (Zisterne) / Eigenwasserversorgung Gebühren wie oben; zusätzlicher Zähler erforderlich |
EUR/ Jahr |
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Grundpreis pro Zähler 3/5 cbm | 25,50 |
Die Abwassergebühr unterliegt nicht der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Hier erhalten Sie aktuellen Gebühren für die Abwasserbeseitigung zum Herunterladen
Gebühren für Abwasserbeseitigung (PDF | 80 KB)
Hier finden Sie alle relevanten Satzungen für den Bereich „Abwasserentsorgung“
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Abwassersatzung (PDF | 225 KB)
Kleinkläranlagen-Satzung (PDF | 124 KB)
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Abwassersatzung (PDF | 225 KB)
Kleinkläranlagen-Satzung (PDF | 124 KB)