Grundversorgung und Ersatzversorgung
Grundversorgung Stand 01.01.2016
Die ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG ist Grundversorger für das Erdgasnetz in folgenden Städten und Gemeinden: Aldingen, Bubsheim, Deilingen, Deißlingen mit dem Ortsteil Lauffen, Denkingen, Frittlingen, Gosheim, Reichenbach, Rottweil mit den Ortsteilen Göllsdorf und Neufra, Spaichingen, Wehingen mit Harras, Wellendingen mit dem Ortsteil Wilflingen sowie Zimmern ob Rottweil ohne Ortssteile.
Die Ermittlung des Grundversorgers erfolgt nach § 36 Abs. 2 EnWG. In den Netzgebieten der Energieversorgung Rottweil beliefert die Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG zum 01.07.2018 die meisten Haushaltskunden mit Erdgas. Nach § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG hat die Energieversorgung Rottweil daher die Grundversorgungspflicht für die zuvor genannten Netzgebiete bis einschließlich 31.12.2021. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt am 01.07.2021.
Grund-/ Ersatzversorgung (Haushaltskunden)
Ersatzversorgungstarif (Nicht-Haushaltskunden)
Die Ermittlung des Grundversorgers erfolgt nach § 36 Abs. 2 EnWG. In den Netzgebieten der Energieversorgung Rottweil beliefert die Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG zum 01.07.2018 die meisten Haushaltskunden mit Erdgas. Nach § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG hat die Energieversorgung Rottweil daher die Grundversorgungspflicht für die zuvor genannten Netzgebiete bis einschließlich 31.12.2021. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt am 01.07.2021.
Weitere Informationen
GasGVV (PDF I 580 kB)Grund-/ Ersatzversorgung (Haushaltskunden)
Ersatzversorgungstarif (Nicht-Haushaltskunden)