Grundversorgung und Ersatzversorgung
Ersatzversorgung Stand 01.07.2020
Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger durchgeführt.
Für Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG entsprechen die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung denen des Grundversorgungstarifs.
Bei Nicht-Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG gelten folgende Bedingungen:
* Die Nettopreise enthalten die Erdgassteuer von 0,55 Cent/kWh.
Die Bruttopreise enthalten die Mehrwertsteuer von 16%.
Die Einstufung in die günstigste Staffel (Besteinstufung) erfolgt automatisch entsprechend dem Jahresverbrauch.
Für Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG entsprechen die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung denen des Grundversorgungstarifs.
Bei Nicht-Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG gelten folgende Bedingungen:
Tarifbezeichnung | Mengenstaffel | Leistungspreis | Arbeitspreis | |
kWh/Jahr | EUR/kW/Monat | Cent/kWh | ||
netto brutto | netto* brutto | |||
Grundpreis I | 10.001-30.000 | 0,98 1,14 | 4,99 5,79 | |
Grundpreis II | 30.001-70.000 | 0,98 1,14 | 4,75 5,51 | |
Grundpreis III | ab 70.001 | 0,98 1,14 | 4,61 5,35 |
* Die Nettopreise enthalten die Erdgassteuer von 0,55 Cent/kWh.
Die Bruttopreise enthalten die Mehrwertsteuer von 16%.
Die Einstufung in die günstigste Staffel (Besteinstufung) erfolgt automatisch entsprechend dem Jahresverbrauch.