Grundversorgung
Die ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG ist Grundversorger für die Stromnetze in folgende Städten und Gemeinden: Deißlingen mit dem Ortsteil Lauffen, Dietingen ohne Ortsteile, Dunningen dem Ortsteil Lackendorf, Eschbronn dem Ortsteil Locherhof, Königsfeld dem Ortsteil Weiler, Niedereschach dem Ortsteil Fischbach, Rottweil mit den Ortsteilen Feckenhausen, Göllsdorf, Hausen, Neufra, Neukirch und Zepfenhan sowie Zimmern ob Rottweil mit den Ortsteilen Flözlingen, Horgen und Stetten.
Die Ermittlung des Grundversorgers erfolgt nach § 36 Abs. 2 EnWG. In den Netzgebieten der Energieversorgung Rottweil beliefert die Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG zum 01.07.2018 die meisten Haushaltskunden mit Strom. Nach § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG hat die Energieversorgung Rottweil daher die Grundversorgungspflicht für die zuvor genannten Netzgebiete bis einschließlich 31.12.2021. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt am 01.07.2021.
Grundversorgung Strom
Weitere Informationen zur Grundversorgung Strom sind in der Strom GVV zu finden
StromGVV (PDF | 599 kB)
Stromkennzeichnung
Gemäß § 42 EnWG der aktuelle Energieträgermix und die Umweltauswirkungen im Versorgungsgebiet
Stromkennzeichnung
Preise
Grundversorgung Strom
Die Ermittlung des Grundversorgers erfolgt nach § 36 Abs. 2 EnWG. In den Netzgebieten der Energieversorgung Rottweil beliefert die Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG zum 01.07.2018 die meisten Haushaltskunden mit Strom. Nach § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG hat die Energieversorgung Rottweil daher die Grundversorgungspflicht für die zuvor genannten Netzgebiete bis einschließlich 31.12.2021. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt am 01.07.2021.
Grundversorgung Strom
Weitere Informationen zur Grundversorgung Strom sind in der Strom GVV zu finden
StromGVV (PDF | 599 kB)
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Gemäß § 42 EnWG der aktuelle Energieträgermix und die Umweltauswirkungen im Versorgungsgebiet
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