Erdgas
Eintragung ins Installateurverzeichnis
Die Sicherheit der Netze steht bei uns im Vordergrund. Fachhandwerker dürfen in unserem Netzgebiet daher nur mit Konzessionierung gemäß dem Merkblatt des Landesinstallateurausschusses tätig werden. Zum Nachweis der Eintragung wird ein Bestätigungsschreiben mit Nennung der Firma sowie Name der verantwortlichen Fachkraft, Vertragsnummer und Vertragsdauer ausgestellt.Im Folgenden finden Sie den Antrag auf Eintragung in unser Installateurverzeichnis Erdgas.
Antrag auf Eintragung ins Installateurverzeichnis (PDF I 228 kB)
Voraussetzungen gemäß DVGW-Merkblatt LIA
Ihr Firmensitz ist nicht in unserem Netzgebiet?
Sie sind bereits bei einem Netzbetreiber in Deutschland registriert?
Lassen Sie uns eine Kopie Ihres Ausweises zur Berechtigung für Arbeiten an Kundenanlagen, gemäß § 13 NDAV, zukommen.
Ansprechpartner
ENRW Verwaltung/TechnikZähler-Service
In der Au 6
78628 Rottweil
Telefon 0741 472 156
Fax 0741 472 120
zaehlerservice@enrw.de
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Netz-/Hausanschluss
Einbau und Inbetriebnahme Ihres Gaszählers
Der Heizungsbauer unterzeichnet vor Inbetriebnahme den Antrag Inbetriebnahme und legt diesen zusammen mit allen weiteren Unterlagen bei der ENRW vor. Anschließend wird durch die ENRW, nach Prüfung der Gebrauchsfähigkeit der Kundenanlage, der Zähler gesetzt und die Kundenanlage durch den Heizungsbauer in Betrieb genommen.Antrag Inbetriebnahme Ausfüllbeispiel (PDF I 215 kB)
Antrag Inbetriebnahme beschreibbar (PDF I 142 kB)
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Zähler-ServiceTelefon 0741 472 156
Fax 0741 472 120
zaehlerservice@enrw.de