Messstellenbetreiber
Mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sind alle grundzuständigen Messstellenbetreiber verpflichtet, künftig in allen Verbrauchsanlagen vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme einzubauen. Die ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG hat die Grundzuständigkeit für Ihr Netzgebiet angenommen und informiert im Folgenden gemäß §37 Abs. 1 MsbG über Standardleistungen & Zusatzleistungen sowie die Rollout-Strategie:
Der Rollout von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) wird auf Basis des Turnuswechsels geplant
Der Rollout von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) wird auf Basis des Turnuswechsels geplant
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur.
Wahlrecht MSB
Gemäß § 5 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) kann der Messstellenbetrieb auf Wunsch des Anschlussnutzers von einem Dritten durchgeführt werden, wenn durch den Dritten ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des § 3 Absatz 2 des MsbG gewährleistet ist.