Unser Basis-Tarif für die Grundversorgung gemäß dem am 13.07.2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Die ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG ist Grundversorger für folgende Gemeinden, Ortsteile oder Städte:
Deißlingen, Dietingen, Dunningen-Lackendorf, Eschbronn-Locherhof, Königsfeld-Weiler, Niedereschach-Fischbach, Rottweil einschließlich aller Teilgemeinden, Zimmern mit den Ortsteilen Horgen, Flözlingen, Stetten.
Gültig ab 01.03.2011
| ENRW Standard (Grundversorgung) |
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Netto ohne Stromsteuer |
Netto inkl. Stromsteuer |
Brutto inkl. MwSt. |
Eintarifzähler
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| Grundpreis |
EUR/Jahr |
88,15 |
88,15 |
104,90 |
| Verbrauchspreis |
Cent/kWh |
17,85 |
19,90 |
23,68 |
Zweitarifzähler (tageszeitabhängig)
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| Grundpreis |
EUR/Jahr |
124,34 |
124,34 |
147,96 |
| Verbrauchspreis |
außerhalb der Schwachlastzeit
|
Cent/kWh |
17,85 |
19,90 |
23,68 |
innerhalb der Schwachlastzeit
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Cent/kWh |
12,81 |
14,86 |
17,68 |
| Durchschnittshöchstpreis |
| Verrechnungspreis bei Eintarifz. |
Cent/kWh |
27,00 |
27,00 |
32,13 |
| Verbraucherpreis |
EUR/Jahr |
32,18 |
34,23 |
40,73 |
| Kassierzähler (inkl. Grundpreis) |
EUR/Jahr |
187,54 |
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223,17 |
Die Bruttoangaben für Stromlieferungen an den Endverbraucher beinhalten sowohl die Stromsteuer (2,05 Cent/kWh) als auch die Mehrwertsteuer von 19 %.
Ergänzende Bestimmungen
Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir Ihre bisherigen Verträge nach den allgemeinen Tarifen an die neue Rechtslage nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) und mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) angepasst haben. Zu dieser Anpassung Ihrer Verträge sind wir von Gesetzes wegen verpflichtet, weil die bislang den Verträgen zugrunde liegenden Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) und für die Gasversorgung (AVBGasV) außer Kraft getreten sind. Bestandteile dieser Verordnungen sind die unten stehenden jeweiligen Ergänzenden Bestimmungen.
Sollten Sie Fragen haben, informieren wir Sie gerne telefonisch unter 0741 472-222 oder persönlich in unserem Kundenzentrum am Kapellenhof 6 in Rottweil.
Hier zum Download
Ergänzende Bestimmungen der ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)
Neuerungen im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes
Am 13.07.2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
Die Preise und Bedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den Preisen und Bedingungen des ENRW-Standard (Allgemeiner Tarif). Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV ) kommt zur Anwendung.
Wir weisen darauf hin, dass sich hierdurch für Ihre Stromversorgung sowie die jeweils gültigen Preise keine Änderungen ergeben. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben führt zu einem Übergang von dem Begriff Allgemeiner Tarif zum Begriff Grundversorgung.
Somit gelten für alle Haushaltskunden ohne ENRW Sondervertrag immer die Preise und Bestimmungen der Grundversorgung sowie die StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz).
Hier zum Download