Privatkunden

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen / Einspeisung

Einspeisevergütung nach dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) für Stromeinspeisung aus solarer Strahlungsenergie


Vereinfachung der Vergütungsklassen und Größenbegrenzung: Für Dachanlagen gibt es nur noch drei Vergütungsklassen: Anlagen bis 10 kW installierter Leistung, bis 1.000 kW und über 1.000 kW. Freiflächenanlagen erhalten eine einheitliche Vergütung. Anlagen mit einer Leistung von über 10 MW erhalten für den Leistungsanteil über 10 MW keine Vergütung mehr.

 

1. Einspeisevergütung für Strom aus förderfähigen Anlagen,

    die nach dem 01.04.2012 in Betrieb genommen worden sind (gilt für 20 Jahre):

 

bis 10 Kilowatt 19,50 Cent/kWh*
bis 1.000 Kilowatt
16,50 Cent/kWh*
bis 10 Megawatt
13,50 Cent/kWh*
Freiflächenanlagen bis 10 Megawatt
13,50 Cent/kWh*

 

*Die Vergütungssätze werden ab dem 01.05.2012 monatlich um 1 % gegenüber dem  

  jeweiligen Vormonat abgesenkt.

 

Pro Jahr wird nur ein Teil der gesamten erzeugten Strommenge vergütet.

- bei Anlagen bis 10 kW installierter Leistung 80 %

- bei Anlagen von 10 kW bis 1.000 kW 90 %

- bei Freiflächenalagen und sonstigen Anlagen bis 10 MW erfolgt die Vergütung zu 100 %

  der erzeutgten Strommenge.

 

Die nicht vergütungsfähige Strommenge kann

- selbst verbraucht

- direkt vermarketet oder

- dem Netzbetreiber zum Verkauf an der Börse angedient werden.

Der Eigenverbrauchsbonus entfällt!

 

Für die Richtigkeit und die Inhalte der genannten Daten übernehmen wir keine Gewähr.

 

2. Umsatzsteuer


Die oben genannten Preise sind Netto-Preise, denen ggf. die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet wird.

Einspeisevergütung, Vergütungssätze, EEG, Anlagengröße,