Privatkunden

Grundversorgungstarife

Diese Tarife und die Ergänzenden Bestimmungen der ENRW sind ebenso wie die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) Bestandteil des Versorgungsvertrages.

 

Hier zum Download

 

 GasGVV

 

ENRW Grundversorgungstarife ab 01.01.2012

 

Tarifbezeichnung Mengenstaffel
kWh/Jahr
Leistungspreis
EUR/Monat
Arbeitspreis
Cent/kWh
  netto brutto netto*
brutto
Kleinverbrauch 0 - 2.500 1,39 1,65 8,47 10,08
Grundpreis I 2.501 - 7.000 7,72 9,19 5,43 6,46
Grundpreis II 7.001 - 30.000 9,99 11,89 5,04 6,00
Grundpreis III 30.001 - 70.000 15,99 19,03 4,80 5,71
Grundpreis IV 70.001 - 115.000 24,16 28,75 4,66 5,55

 

* Die Nettopreise enthalten die Erdgassteuer von 0,55 Cent/kWh.

Die Bruttopreise enthalten die Mehrwertsteuer von 19%.

Ab einem Jahresverbrauch von 115.001 kWh oder einer Leistung von 50 kW erfolgt die Einstufung als Sondervertragskunde.

Die Einstufung in die günstigste Staffel (Besteinstufung) erfolgt automatisch entsprechend dem Jahresverbrauch.

Das Gesetz über Einheiten im Messwesen vom 02.07.1969 bestimmt, dass als Abrechnungseinheit die Kilowattstunde (kWh) zur Anwendung kommt. Das vom Erdgaszähler erfasste Volumen (in cbm) wird unter Anwendung des DVGW-Arbeitsblattes G685 anhand eines Faktors in Erdgasenergie umgerechnet und in Rechnung gestellt. Die Energie der gelieferten Erdgasmenge wird in kWh aus dem Abrechnungsvolumen und dem Abrechnungsbrennwert ermittelt. Die ENRW bestimmt die Abrechnungsbrennwerte für die einzelnen Teile des Versorgungsgebietes in Abhängigkeit von deren geodätischer Höhe. Aufgrund der jährlichen Abrechnung wird gemäß DVGW-Arbeitsblatt G685 ein gewogenes Jahresmittel des Abrechnungsbrennwertes verwendet. Der für den Kunden gültige Umrechnungsfaktor ist auf der Abrechnung ausgewiesen. Bei Kunden, die mit Flüssiggas versorgt werden und ebenfalls zu Erdgaspreisen abgerechnet werden, erfolgt die Umrechnung mit dem für Flüssiggas entsprechenden Faktor.

Formel zur Berechnung der Gasenergie

In den Gaspreisen ist die an die Gemeinden in unserem Versorgungsgebiet zu zahlende Konzessionsabgabe enthalten, und zwar:

 

  1. für Gemeinden bis 25.000 Einwohner: 0,22 Cent/kWh
  2. für Gemeinden bis 100.000 Einwohner: 0,27 Cent/kWh

 

Vorrangig gelten die mit den Gemeinden getroffenen Vereinbarungen.
Die ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG ist Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas im Netzgebiet der ENRW.

 

Hinweis:


Durchführungsverordnung Energiesteuergesetz
§ 2 Abs. 3 EnergieStG

Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis

Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

 

 

Ergänzende Bestimmungen


Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir Ihre bisherigen Verträge nach den Allgemeinen Tarifen an die neue Rechtslage nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) angepasst haben. Zu dieser Anpassung Ihrer Verträge sind wir von Gesetzes wegen verpflichtet, weil die bislang den Verträgen zugrunde liegenden Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) und für die Gasversorgung (AVBGasV) außer Kraft getreten sind. Bestandteile dieser Verordnungen sind die unten stehenden jeweiligen Ergänzenden Bestimmungen.

Sollten Sie Fragen haben, informieren wir Sie gerne telefonisch unter 0741 472-222 oder persönlich in unserem Kundenzentrum am Kapellenhof 6 in Rottweil.

Ergänzende Bedingungen der ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV).

 

Hier zum Download

 

 Ergänzende Bedingungen der ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG zur GasGVV