Privatkunden

Gebäude-Energieausweis

Der Gebäude-Energieausweis gewinnt immer mehr an Bedeutung. Nach der Einführung mit der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2007 werden die Vorausset-

zungen an den energetischen Zustand von Gebäuden immer strenger. Seit dem 01.10.2008 können Eigentümer von Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die hinter den An-

forderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 zurückbleiben, nicht mehr zwischen dem Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis wählen. Pflicht ist nunmehr der Energie-

bedarfsausweis. Ein Energieausweis muss immer dann vorgelegt werden, wenn ein Ge-

bäude neu vermietet, verkauft, verpachtet oder geleast wird. Mit Hilfe des farbigen Bandtachos wird das bewertete Gebäude mit den verschiedenen Gebäudestandards verglichen. Sofern möglich, werden im Energieausweis auch kurz gefasste Sanierungsempfehlungen gegeben. Der Energieausweis ist für 10 Jahre gültig, sofern das Gebäude nicht wesentlich geändert wird.


Der Energieausweis wird in der Regel für das ganze Gebäude ausgestellt. Sollten im Gebäu-

de sowohl Wohneinheiten wie auch Gewerbeeinheiten vorhanden sein, so müssen für die-

ses Gebäude in der Regel zwei Energieausweise ausgestellt werden.


Die ENRW erfüllt die hohen Anforderungen zur Ausstellung von Energieausweisen mit einem ausgebildeten Gebäudeenergieberater des Handwerks (GIH) und einem Bautechniker, die bei der dena (Deutsche Energie-Agentur) offiziell als Aussteller registriert sind.


Wenn es um eine energetische Optimierung Ihres Hauses geht, steht Ihnen die ENRW gern mit ihrem Fachwissen zur Verfügung.

 

Martin Raible

Tel.: 0741 472-206

E-Mail: martin.raible@enrw.de

 

Björn Böhnke

Tel.: 0741 472-207

E-Mail: bjoern.boehnke@enrw.de