Der
Gebäude-Energieausweis gewinnt immer mehr an Bedeutung. Nach der Einführung mit
der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2007 werden die
Vorausset-
zungen an den energetischen Zustand von Gebäuden immer strenger. Seit
dem 01.10.2008 können
Eigentümer von Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die hinter den
An-
forderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 zurückbleiben, nicht mehr
zwischen dem Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis wählen. Pflicht ist
nunmehr der Energie-
bedarfsausweis. Ein Energieausweis muss immer dann vorgelegt
werden, wenn ein Ge-
bäude neu vermietet, verkauft, verpachtet oder geleast wird.
Mit Hilfe des farbigen Bandtachos wird das bewertete Gebäude mit den
verschiedenen Gebäudestandards verglichen. Sofern möglich, werden im
Energieausweis auch kurz gefasste Sanierungsempfehlungen gegeben. Der
Energieausweis ist für 10 Jahre gültig, sofern das Gebäude nicht wesentlich geändert
wird.
Der Energieausweis wird in
der Regel für das ganze Gebäude ausgestellt. Sollten im Gebäu-
de sowohl
Wohneinheiten wie auch Gewerbeeinheiten vorhanden sein, so müssen für die-
ses
Gebäude in der Regel zwei Energieausweise ausgestellt werden.
Die ENRW erfüllt die hohen
Anforderungen zur Ausstellung von Energieausweisen mit einem ausgebildeten
Gebäudeenergieberater des Handwerks (GIH) und einem Bautechniker, die bei der
dena (Deutsche Energie-Agentur) offiziell als Aussteller registriert sind.
Wenn es
um eine energetische Optimierung Ihres Hauses geht, steht Ihnen die ENRW gern
mit ihrem Fachwissen zur Verfügung.
Martin Raible
Tel.: 0741 472-206
E-Mail: martin.raible@enrw.de
Björn Böhnke
Tel.: 0741 472-207
E-Mail: bjoern.boehnke@enrw.de