Gültig ab 01.01.2011
| Zentrale Abwasserbeseitigung (Anschluss an das Kanalnetz) |
| Schmutzwassergebühr nach dem Frischwasser-/ Warmwasser-/ Regenwasserverbrauch |
Euro/cbm |
| für die Stadt Rottweil mit den Ortsteilen Feckenhausen, Göllsdorf, Hausen, Neukirch und Zepfenhan |
2,16 |
| für den Ortsteil Neufra |
1,91
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Niederschlagswassergebühr
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| nach der angeschlossenen und versiegelten Fläche |
Euro/m2 |
für die Stadt Rottweil mit den Ortsteilen Feckenhausen, Göllsdorf, Hausen, Neukirch und Zepfenhan
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0,53
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für den Ortsteil Neufra
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0,52 |
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| Dezentrale Abwasserbeseitigung / rollender Kanal |
| im gesamten Stadtgebiet einschließlich Ortsteilen |
Euro/cmb |
| für die Entsorgung von geschlossenen Gruben nach dem Frischwasser-/ Warmwasser-/ Regenwasserverbrauch |
2,27 |
| für die Leerung von Hauskläranlagen nach der entsorgten Schlammenge |
19,47 |
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Regenwassernutzung im Haushalt (Zisterne) / Eigenwasserversorgung
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Gebühren wie oben; zusätzlicher Zähler erforderlich
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Euro/Jahr |
| Grundpreis pro Zähler 3/5 cbm |
25,50
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Die Abwassergebühr unterliegt nicht der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Abwassergebühren werden satzungsgemäß von der ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG erhoben.