Netz

Grundversorgung und Ersatzversorgung

Grundversorgung Strom

 

Die ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG ist Grundversorger für folgende Gemeinden, Ortsteile oder Städte:

Deißlingen mit dem Ortsteil Lauffen, Dietingen, Dunningen-Lackendorf, Eschbronn-Locherhof, Königsfeld-Weiler, Niedereschach-Fischbach, Rottweil einschließlich aller Ortsteile, Zimmern mit den Ortsteilen Horgen, Flözlingen, Stetten.

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.

Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.

Die Preise und Bedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den Preisen und Bedingungen des Tarifs ENRW-Standard (Allgemeiner Tarif). Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV) kommt zur Anwendung.

Somit gelten für alle Haushaltskunden ohne ENRW Sondervertrag immer die Preise und Bestimmungen der Grundversorgung sowie die StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz).

 

Hier als PDF zum Download

StromGVV 


Preise für Grundversorgung


ENRW Standard (Grundversorgung)
Unser Basis-Tarif für die Grundversorgung gemäß dem am 13. Juli 2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Die Preise für Stromlieferungen an Endverbraucher inkl. Stromsteuer werden mit der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe belegt.

Hier als PDF zum Download

Preise für Grundversorgung / ENRW Standard

 

Ersatzversorgung

 

Die allgemeinen Tarife (Grundversorgung) für die Versorgung mit Strom gelten bis auf Weiteres auch für eine eventuelle Ersatzversorgung.

 

Stromkennzeichnung

Gemäß § 42 der Neufassung des Energie-Wirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13.07.2005 informieren wir Sie hier über den sogenannten "Energieträgermix" und die damit verbundenen Umweltauswirkungen in unserem Versorgungsgebiet.