Gemäß § 52 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG in Ihren Rollen als Elektrizitätsversorgungsunternehmen (Stromlieferant) und Verteilnetzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen.