Als Betreiber von Strom- und Gasnetzen bieten wir unseren Netzkunden diskriminierungsfrei den Netzzugang an und stellen die für eine effiziente Abwicklung erforderlichen Informationen zur Verfügung.
Netzanschluss
Die ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG ist als Netzbetreiber ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der
1. „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV -Stand 01/08) und der
2. „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Erdgasversorgung in Niederdruck“ (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) vom 01.11.2006 (BGBl. S.2485)
jedermann an ihr Elektrizitäts- oder Erdgasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Elektrizität bzw. Erdgas in Niederspannung bzw. Niederdruck zu gestatten.
Die NAV/NDAV gilt dabei mit dem Tage des Inkrafttretens auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die ab dem 13.07.2005 zwischen der ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG als Netzbetreiber und dem Grundstückseigentümer (Anschlussnehmer) auf Grundlage der AVBEltV bzw. AVBGasV begründet wurden.
Daneben gelten die NAV/NDAV mit dieser Bekanntmachung nach §29 NAV bzw. NDAV auch für alle bestehenden Netzanschlussverhältnisse in Niederspannung bzw. Niederdruck, die bis einschließlich 12.07.2005 auf Grundlage der AVBEltV bzw. AVBGasV abgeschlossen wurden.
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
hier als PDF zum Download
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Ergänzende Bedingungen zur NAV
Preisblatt A
Preisblatt B
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
hier als PDF zum Download
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Ergänzende Bedingungen zur NDAV
Preisblatt