Die ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG ermöglicht den Netznutzern einen sicheren und zuverlässigen Energietransport und ist im Störungs- und Unterbrechungsfall immer der direkte Ansprechpartner des Netzendkunden in ihrem Erdgasnetzgebiet.
Vorgelagerter Netzbetreiber der ENRW ist die Gasversorgung Süddeutschland GmbH (GVS) mit dem Marktgebiet GVS-ENI. Erdgas anderer Lieferanten kann daher nur über das Netz der GVS in das ENRW-Netz eingespeist werden. Eine physische Trennung der Gase erfolgt nicht. Das durchgeleitete Erdgas muss deshalb der Qualität des von der GVS an die ENRW gelieferten Gases entsprechen.
Für die Nutzung der Netze und Anlagen sind entsprechende Netznutzungsentgelte zu entrichten.
Die Liberalisierung des Erdgasmarktes wurde mit dem Inkrafttreten des Energiewirtschaftgesetzes (EnWG) am 13.07.2005 einschließlich der Verordnungen für den Gas-Netzzugang (GasNZV) und der Gas-Netzentgelte (GasNEV) neu geregelt.
Die ENRW stellt sich dem Wettbewerb und gewährt jedem Lieferanten (Transportkunden) den freien Zugang zu ihrem Erdgasversorgungsnetz nach den Bedingungen der Verträge und des neuen EnWG.
Die ENRW reserviert in ihrem Leitungsnetz die vom Transportkunden angegebene höchste Stundenleistungskapazität für die Dauer des Vertrages.
Das vom Transportkunden übergebene Erdgas wird von der jeweiligen Übernahmestelle über das Verteilungsnetz bis zur entsprechenden Übergabestelle an den Netzendkunden transportiert. Bei der Übergabe des Erdgases wird bei Lastgangskunden die Stundenleistung gemessen. Die Messanlagen des Netzendkunden sind für die Fernauslesung auszustatten. Details, auch zu den jeweiligen individuellen Eigentumsverhältnissen der Ausspeiseanlagen und deren Netzzugangsentgelte, werden in einem individuellen Netzanschluss- bzw. Anschlussnutzungsvertrag geregelt.
Der Erdgastransport zu Netzendkunden ohne Leistungsmessung erfolgt unter Anwendung veröffentlichter allgemeingültiger Standardlastprofile der TU München.
Ergeben sich Mengendifferenzen am Ausspeisepunkt aufgrund unvermeidbarer, strukturell nicht planbarer oder prozessbedingter Lastschwankungen, so gelten hierfür die Regelungen des Bilanzausgleiches entsprechend der Netzzugangsverordnung.
Als Grundlage für die Vertragsverhandlungen gelten die Allgemeinen Geschäftbedingungen für den Gastransport und der Lieferantenrahmenvertrag, den wir Ihnen als pdf-Datei zur Verfügung stellen.