Der
Gebäude-Energieausweis
gewinnt immer mehr an Bedeutung. Nach der Einführung mit
der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2007 werden die
Voraussetzungen an den energetischen Zustand von Gebäuden immer
strenger. Seit
dem 01.10.2008 können
Eigentümer von Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die hinter
den
Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 zurückbleiben, nicht
mehr
zwischen dem Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis wählen.
Pflicht ist
nunmehr der Energiebedarfsausweis. Ein Energieausweis muss immer dann
vorgelegt
werden, wenn ein Gebäude neu vermietet, verkauft, verpachtet oder
geleast wird.
Mit Hilfe des farbigen Bandtachos wird das bewertete Gebäude mit den
verschiedenen Gebäudestandards verglichen. Sofern möglich, werden im
Energieausweis auch kurz gefasste Sanierungsempfehlungen gegeben. Der
Energieausweis ist für 10 Jahre gültig, sofern das Gebäude nicht
wesentlich geändert
wird.
Der Energieausweis wird
in
der Regel für das ganze Gebäude ausgestellt. Sollten im Gebäude sowohl
Wohneinheiten wie auch Gewerbeeinheiten vorhanden sein, so müssen für
dieses
Gebäude in der Regel zwei Energieausweise ausgestellt werden.
Die ENRW erfüllt die
hohen
Anforderungen zur Ausstellung von Energieausweisen mit einem
ausgebildeten
Gebäudeenergieberater des Handwerks (GIH) und einem Bautechniker, die
bei der
dena (Deutsche Energie-Agentur) offiziell als Aussteller registriert
sind.
Wenn es
um eine energetische Optimierung Ihres Hauses geht, steht Ihnen die ENRW
gern
mit ihrem Fachwissen zur Verfügung.
Martin Raible
Tel.: 0741 472-206
E-Mail: martin.raible@enrw.de
Björn Böhnke
Tel.: 0741 472-207
E-Mail: bjoern.boehnke@enrw.de