Im Rahmen des ENRW Förderprogramms unterstützen wir unsere Bürgerinnen und Bürger bei der umweltfreundlichen Energiegewinnung und bei energiesparenden Maßnahmen.
Wer, wie, was wird gefördert?
Es sind nur Kunden der ENRW förderberechtigt.
Der vollständig ausgefüllte Förderantrag einschließlich aller benötigten Unterlagen muss bis zum 31.12.2013 der ENRW vorliegen.
Förderanträge, die nach diesem Stichtag wegen fehlender Unterlagen nicht bearbeitet werden können, werden abgelehnt. Die ENRW behält sich eine Überprüfung der geförderten Maßnahme vor.
Als Unterlagen wird die Original-Rechnung benötigt.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht! Die ENRW entscheidet aufgrund ihres Ermessens nach Maßgabe des Förderungszwecks sowie im Rahmen der verfügbaren Fördermittel. Voraussetzung für die Antragsstellung ist der Kauf, die Fertigstellung und Inbetriebsetzung der Fördermaßnahme im Förderjahr 2013.
Die ENRW behält sich vor, das Förderprogramm jederzeit beenden oder inhaltlich ändern zu können.
Die Förderbestimmungen zum Förderprogramm 2013 finden Sie hier: ENRW-Förderbestimmungen 2013
Auszahlung
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen per Überweisung.
Fragen zum Förderprogramm
Martin Raible
Tel.: 0741 472-206
E-Mail: martin.raible@enrw.de
Björn Böhnke
Tel.: 0741 472-207
E-Mail: bjoern.boehnke@enrw.de