Förderprogramm

Installation eines Erdgas Klein-BHKW (Mini-KWK-Anlage)

Gefördert wird der Einbau von Erdgas Klein-BHKW in Gebäude im Gasversorgungsgebiet der ENRW.

 

Die Förderhöhe beträgt 1.000,- € pro BHKW.


Fördervoraussetzungen:

  • elektrische Leistung bis max. 5,5 KW
  • thermische Heizleistung bis max. 12,5 KW
  • Gesamtwirkungsgrad von mindestens 85%
  • Das Erdgas Klein-BHKW muss wärmegeführt ausgelegt sein.
  • Vorlage der Original-Rechnung des Installationsbetriebes.
  • Es werden nur Neuanlagen gefördert.
  • Abschluss eines 2-jährigen Erdgas- und Stromlieferungsvertrages mit der ENRW.

 

Den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses nach dem Förderprogramm 2013 finden Sie hier: Erdgas Klein-BHKW.

 

Ansprechpartner:

 

Martin Raible
Tel.: 0741 472-206
E-Mail: martin.raible@enrw.de

 

Björn Böhnke

Tel.: 0741 472-207

E-Mail: bjoern.boehnke@enrw.de

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