Gefördert wird der Einbau von Erdgas Klein-BHKW in Gebäude im Gasversorgungsgebiet der ENRW.
Die Förderhöhe beträgt 1.000,- € pro BHKW.
Fördervoraussetzungen:
- elektrische Leistung bis max. 5,5 KW
- thermische Heizleistung bis max. 12,5 KW
- Gesamtwirkungsgrad von mindestens 85%
- Das Erdgas Klein-BHKW muss wärmegeführt ausgelegt sein.
- Vorlage der Original-Rechnung des Installationsbetriebes.
- Es werden nur Neuanlagen gefördert.
- Abschluss eines 2-jährigen Erdgas- und Stromlieferungsvertrages mit der ENRW.
Den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses nach dem Förderprogramm 2013 finden Sie hier: Erdgas Klein-BHKW.
Ansprechpartner:
Martin Raible
Tel.: 0741 472-206
E-Mail: martin.raible@enrw.de
Björn Böhnke
Tel.: 0741 472-207
E-Mail: bjoern.boehnke@enrw.de
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