Elektrofahrräder

Elektrofahrräder

Gefördert wird der Kauf eines Elektrofahrrades im Versorgungsgebiet der ENRW.

 

Die Förderhöhe beträgt 100,- € pro Elektrofahrrad.


Als Nachweis ist die Original-Rechnung des Fahrradverkäufers dem Förderantrag beizufügen. Aus der Rechnung müssen der Hersteller des Elektrofahrrades, die Typenbezeichnung und die Leistung der Batterie hervor gehen.

 

Fördervoraussetzung:

  • Abschluss eines 1-jährigen Stromlieferungsvertrages mit der ENRW

 

Den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses nach dem Förderprogramm 2012 finden Sie hier: Elektrofahrräder .  


Martin Raible
Tel.: 0741 472-206
E-Mail: martin.raible@enrw.de

 

Björn Böhnke

Tel.: 0741 472-207

E-Mail: bjoern.boehnke@enrw.de

Elektrofahrräder, elektrische Hilfsmotoren, Förderhöhe, Förderprogramm, Fahrrad,