Gefördert wird der Kauf eines Elektrofahrrades im Versorgungsgebiet der ENRW.
Die Förderhöhe beträgt 100,- € pro Elektrofahrrad.
Als Nachweis ist die Original-Rechnung des Fahrradverkäufers dem Förderantrag beizufügen. Aus der Rechnung müssen der Hersteller des Elektrofahrrades, die Typenbezeichnung und die Leistung der Batterie hervor gehen.
Fördervoraussetzung:
- Abschluss eines 1-jährigen Stromlieferungsvertrages mit der ENRW
Den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses nach dem Förderprogramm 2012 finden Sie hier: Elektrofahrräder
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Martin Raible
Tel.: 0741 472-206
E-Mail: martin.raible@enrw.de
Björn Böhnke
Tel.: 0741 472-207
E-Mail: bjoern.boehnke@enrw.de
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