17.01.2012 / ENRW-Förderprogramm 2012
|
Wir gestalten die Energiewende vor Ort! Daher fördert die ENRW moderne und umweltfreundlicher Energietechnologien: von der Hocheffizienzpumpe bis zum Elektrofahrrad. Auch die Förderung von Erdgas-BHKW hat sich bewährt und wird in 2012 fortgesetzt. Das ENRW-Förderprogramm erfreute sich im vergangenen Jahr wieder einer
starken Nachfrage, so dass Ende des Jahres die Fördermittel sogar zum
ersten Mal vollständig erschöpft waren.
|
 |
Auch im neuen Jahr will die ENRW mit ihrem Förderprogramm Impulse für die Nutzung umweltfreundlicher Energien und energiesparender Maßnahmen setzen.
Erstmals gefördert wird in 2012 der Austausch von alten Umwälzpumpen gegen neue Hocheffizienzpumpen der Klasse A. Die Förderhöhe beträgt 50,- € pro Gebäude. Hierbei soll bewusst der Austausch von ineffizienten Umwälzpumpen forciert werden.
Beim Förderprogramm Erdgas-Plus wird die Umstellung auf Erdgas mit dem Einbau einer effizienten Erdgas-Brennwertheizung gefördert. Das "Plus" dabei ist der dazugehörige, umweltfreundliche Zusatznutzen. Dabei wird die Heizung zum Beispiel mit dem ENRW Bio-Erdgastarif 10, einer Solaranlage für die Warmwasserbereitung, einem Erdgasherd oder einem Erdgaswäschetrockner kombiniert. Dies wird mit insgesamt 400,- € pro Gebäude bezuschusst.
Zudem wird der Einbau von Erdgas-Mini-BHKW in Gebäuden im Gasversorgungsgebiet der ENRW unterstützt. Die Förderhöhe beträgt 1.000,- € pro BHKW. Die Förderung gilt für Neuanlagen, die wärmegeführt sind.
Darüber hinaus wird wie im Vorjahr die Elektromobilität Versorgungsgebiet der ENRW unterstützt. Bei Abschluss eines Stromlieferungsvertrag mit Laufzeit von 1 Jahr erhält der ENRW Kunde einen einmaligen Zuschuss für die Anschaffung eines Elektrofahrrad in Höhe von 100,-€.
Eine individuelle Prüfung der Förderfähigkeit behält sich die ENRW vor und entscheidet aufgrund ihres Ermessens nach Maßgabe des Förderungszwecks sowie im Rahmen der verfügbaren Fördermittel. Der vollständig ausgefüllte Förderantrag einschließlich aller benötigten Unterlagen muss der ENRW dann bis spätestens zum 31.12.2012 vorliegen.
Sämtliche Informationen zum Fördeprogramm finden Sie hier oder erfahren diese telefonisch bei Martin Raible 0741 472-206 oder Björn Böhnke 0741 472-207.
|